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Bauwich unterkellern? [NÖ]

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.8. - 11.8.2011
6 Antworten 6
6
liebe Freunde,

darf ich den vorderen Bauwich/ Bauflucht- Dings unterkellern? wieviel darf rausschauen? seitlich auch? wer weiss was?

danke!
Reini
(NÖ)

  •  Karl10
  •   Silber-Award
5.8.2011  (#1)
.Gibts einen Bebauungsplan?? Wenn ja: Wo ist die Straßenfluchtlinie? Gibt es auch eine vordere Baufluchtlinie (muss nicht ident sein mit der Straßenfluchtlinie)und wenn ja, wo liegt diese???

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
5.8.2011  (#2)
damit kann ich dienen - hi karl,

ich habe zwar keine direkten Antworten- dafür aber den Plan!!!

da ists alles drauf, oder?

danke! Reini

ich versuch den upload später noch einmal

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
5.8.2011  (#3)
awa jetzt -
2011/20110805988246.JPG

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
8.8.2011  (#4)
und fast noch wichtiger - wäre die Frage- darf der Keller ev 20cm aus dem Boden rausschauen? wenn er im Bauwich steht?

danke!

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  •  ARCHITEKTUR
8.8.2011  (#5)
ich hab dir hier den zuständigen § der nö bauordnung kopiert.
viel spass damit !

§ 49
Anordnung von Bauwerken auf einem Grundstück
(1) Über eine Baufluchtlinie sowie in einen Bauwich darf grundsätzlich nicht gebaut werden. Ausgenommen sind Bauwerke nach § 51, Vorbauten nach § 52 und unterirdische Bauwerke oder Bauwerksteile. Unterirdische Bauwerke oder Bauwerksteile dürfen jedoch höchstens 50 cm, in Hanglagen höchstens 1 m, über die bestehende oder bewilligte Höhenlage des Geländes ragen.



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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
11.8.2011  (#6)
danke! - ...

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