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·gelöst· Bauwich nicht eingehalten

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  •  HGTW
12.4. - 13.4.2023
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo, wir interessieren uns für ein altes Haus in NÖ, bei dem der Abstand vom Haus zur Grundgrenze nicht eingehalten wird. Gibt es rechtlich die Möglichkeit bei Altbestand von den Vorgaben abzuweichen? Haus ist am Rande eines Dorfes, vorne und seitlich wird der Abstand von 3m zur Grundgrenze deutlich unterschritten. Baujahr nicht klar, ca 1920 -1950. Lt. Makler ist dies alles kein Problem.
Falls Karl10 dazu etwas beitragen könnte, gerne auch mittels PN wegen der Details, wäre ich dankbar.

  •  tomsl
  •   Bronze-Award
12.4.2023  (#1)
Ich bin zwar nicht @karl10, aber ich kann mir schon vorstellen, was eine seiner ersten Fragen sein wird:

Wurde das damals so eingereicht und bewilligt?

Laienantwort:
Wenn ja: kein Problem.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
12.4.2023  (#2)
Und, was sagt der Bebauungsplan dazu, ist auch immer relevant.

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  •  HGTW
12.4.2023  (#3)
Danke für die Antworten. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.4.2023  (#4)

zitat..
tomsl schrieb: Ich bin zwar nicht @Karl10, aber ich kann mir schon vorstellen, was eine seiner ersten Fragen sein wird:

Du hast es in aller Kürze auf den Punkt gebracht...😉

zitat..
tomsl schrieb: Wurde das damals so eingereicht und bewilligt?

Und was ist die Antwort, lieber @HGTW??

zitat..
HGTW schrieb: Lt. Makler ist dies alles kein Problem.

=Standardsatz (fast) aller Makler....mehr möchte ich mich dazu nicht äußern.

zitat..
HGTW schrieb: Gibt es rechtlich die Möglichkeit bei Altbestand von den Vorgaben abzuweichen?

Was meinst du? Willst du wissen, was du in Zukunft mit diesem Gebäude machen kannst? Oder willst du wissen, was hier und jetzt für den derzeitigen Bestand gilt.

PN kannst jederzeit schicken.....vor allem mal Grundstücksnummer und Katastralgemeinde.


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  •  precision
  •   Bronze-Award
13.4.2023  (#5)
Bei Altbestand ist es meist kein Problem. 
Vor allem bei Baujahr 1920-1950.

ABER! - BEDENKE:
Alles was du in dem Bereich neu errichtest oder umbaust, dafür gelten die aktuellen Regelungen.
Das heisst im Fall einer Aufstockung musst du hinter die Bauwich-Linie rückspringen (Ausnahme Erker, Gaupe je nachdem wie in deiner Landes-Bauordnung geregelt).

Immer wichtig - 1.Schritt vor Vertragsunterzeichnung Grundstücks/Hauskauf:
Weg zum öftlichen Bauamt und Pläne ausheben (Vollmacht zur Planeinsichtnahme vom Grundstückseigentümer nicht vergessen). Wenn dort ein Bescheid zum Abbruch oder Rückbau vorliegt, dann wäre das natürlich nicht unwesentlich emoji .
Weitere Angaben zum Grundstück erfragen (Bebauungsvorschriften, Widmung, Bauklasse, Bauweise, Schutzzone, Denkmalschutz,....).
Diese Angaben sind wesentlich, damit es kein böses Erwachen gibt.

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