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Bauträger-Leerverrohungen selber machen

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  •  Häuslbauerin1
4.3. - 6.3.2012
11 Antworten 11
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Wir haben uns ein Haus von einem Bauträger (Alpine) gekauft.
Meine generelle Frage ist: dürfen wir Leerverrohrungen selber machen oder ist das von Bauträger zu Bauträger unterschiedlich?
Wir haben schon nachgefragt, und die sagten uns, dass es nicht möglich ist.
Nun denken wir uns halt, dass ja da nichts schief gehen kann, wenn wir selber welche machen. Denn alles über den Bauträger zu machen, wird sicher ein teurer spaß werden.
Vielleicht hat von euch jemand Erfahrung damit.

  •  humi
4.3.2012  (#1)
habt ihr das nicht vor dem kauf ausgemacht?
wie kann ich das verstehen das ihr was gekauft habt, aber nicht wisst was was es kostet?

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  •  Häuslbauerin1
4.3.2012  (#2)
Die Standardausführung ist schon von Anfang an fix gewesen. Wir möchten aber noch zusätzlich Leerverrohungen machen für zb. später Tv-Anschlüsse im Kinderzimmer, eigene Stromkreise im Keller, etc. Alles über den Elektriker zu machen ist uns zu teuer.

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  •  humi
4.3.2012  (#3)
Und da macht die firma probleme?
In meinem haus stemm ich aber was ich möchte.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
5.3.2012  (#4)
@Häuslbauerin - Du fragst nach ob du in DEINEM Haus irgendwas herumstemmen darfst ?
Scherzerl, oder ?

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  •  Häuslbauerin1
5.3.2012  (#5)
anscheinend wir am Schluss von der jeweiligen Firma (Elektriker, Installateur) kontrolliert, was wurde gemacht. Und wenn ich jetzt ein paar Sachen selber machen, dann kann es passieren, dass mir das ganze verrechnet wird, obwohl die Firma nichts gemacht hat.

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  •  humi
5.3.2012  (#6)
wie bitte?
entweder sollen die, die abnahme machen wenns fertig sind und euch das bestätigen, oder ihr dokumentiert genau was ich macht. mit fotos usw.
fix ist, in meinem haus stemm und mach ich was ich mächte solange es sich im gesetzlichen rahmen befindet. da bestimmt mir kein bauträger, elektriker sonstiges was ich darf.
das würde ich ihnen klip und klar so sagen.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
5.3.2012  (#7)
Falls die Arbeiten Einfluss auf die Luftfichtheit - (oder gar auf die Statik bei ganz Eifrigen? emoji haben, kann ich mir schon vorstellen, dass der Bauträger Bedenken hat. Es gibt nämlich dann keine saubere Trennung von Gewerken/Haftungsgrenzen mehr.

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  •  humi
5.3.2012  (#8)
naja das kann der bauträger ja erklären, aber einfach sagen ihr dürft das nicht, spielts ned.


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  •  hannes1608
6.3.2012  (#9)
Vertrag - Bei uns stand das im Vertrag drin, dass wir bis zur Übergabe nichts machen dürfen.

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  •  Reinhard
  •   Gold-Award
6.3.2012  (#10)
ist es - schon DEIN haus? schaut noch nicht so aus, oder? hat der eigentumsübergang schon stattgefunden? wenn nicht, dann gehörts ja noch dem bauträger ... und damit kann man nicht einfach in "fremden" häusern herumstemmen ...


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  •  dandjo
  •   Gold-Award
6.3.2012  (#11)
Gewährleistung - Sowas kann schwer nach hinten losgehen. Wenn du vor Abnahme herumfuhrwerkelst, und es passt etwas nicht, kann sich der Bauträger wunderbar abputzen und auf Fremdverschulden pochen. Schließlich hast du ja selbst Hand angelegt und nicht die Firma. Ging einem Bekannten so.

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