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Bauträger: Bautechnische Nachweise?

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  •  Theresa1972
24.1. - 25.1.2012 1
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Hallo zusammen!

Ich habe eine kurze Frage: Welche bautechnischen Nachweise schuldet der Bauträger eines Wohnhauses den Käufern der Eigentumswohnungen? Gibts dazu eine Rechtsgrundlage, wo ich nachlesen kann?
Dabei denke ich vor allem an Leitungspläne (Strom, Wasser) -- stimmt es, dass man darauf einen Rechtsanspruch hat?

Ich habe aber im Netz eine deutlich ausführlichere Liste gesehen.

Was davon ist aus Kundensicht sinnvoll? (Es handelt sich um eine ETW in 1170 Wien…)

• Einmessungsunterlagen
• Bodengutachten
• Werkpläne
• Schallschutznachweis
• Brandschutznachweis
• Bericht über den Höchsten Grundwasserstand
• Bericht über den Höchsten Hochwasserstand
• Lieferscheine für die Baustoffe
• Adressen der am Bau beteiligten Firmen (Handwerker) und Personen (Ingenieure und Architekten)
• Protokoll mit den Ergebnissen des Blower-Door-Tests
• Anschlussbestätigung für Gas-, Wasser-, Strom-, Telefon-, Kanalanschluss
• Entwässerungsplan mit Abnahmeprotokoll und Dichtheitsprüfung
• Abnahmeprotokoll des Kaminfegers für den/die Kamin(e), Öfen und Heizungsanlage
• Heizungsplan
• Nachweis über den Einbau der Heizung für inklusive Gerätenummer für z.B. Abschliessung eines Wartungsvertrages
• Elektropläne (Verlegung und Schaltung)
• Plan für die Heiß- und Kaltwasserleitungen
• Pläne für die Fernseh- und Telefonverkabelung
• Pläne für die Gasleitung.
• Prüfzeugnisse des Deutschen Instituts für Bautechnik (o. ä.) für die eingebauten Fenster, Türen, Wärmedämmung, Rollladenkästen.
• Bilder über die Installationsanlagen von Heizung, Wasser, Strom, Telefon etc.

Vielen Dank für Eure Einschätzung!
T.

  •  creator
  •   Gold-Award
25.1.2012  (#1)
na alle - was soll da ned sinnvoll sein? - nur dadurch kannst prüfen, ob alles normgerecht ist bzw. mängel dokumentieren. genau deswegen wollen die bauträger in ihren verträgen oft das besuchsrecht während der bauphase gesetzwidrig ausschließen... und spätestens im schadenfall ist es ned blöd zu wissen, wo welche leitung liegt...

http://www.ak-tirol.com/online/unfaire-klauseln-in-bautraegervertraegen-55996.html
http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d51/vertragsbestimmungen.pdf
http://www.bauforum.co.at/weg-mit-gesetzwidrigen-klauseln-in-wohnungskaufvertr%C3%A4gen-heimwerker-news/rund-um-den-bau-f1/tipps-sowie-tricks-f12/t39-f11/


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