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Bautechnisches Gutachten [NÖ]

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27.5.2026 0
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Hallo miteinander.
Kurze Frage.mein Nachbar hat im Nov2022 eingereicht um Baubehördliche Bewilligung.es gibt eine Baubeschreibung vom Nov2022,das für das Bautechnische Gutachten verwendet wurde.es gibt aber eine 2te Baubeschreibung vom April 2023.das Bautechnische Gutachten wurde im Juli 2023 erstellt mit Baubeschreibung vom Nov2022 und nicht das vom April 2023.mus nicht immer die Aktuelle,Neue Baubeschreibung herangenommen werden.es gibt auch ein Ergänzungsschreiben vom April 2023,das die Gemeinde bei Akteneinsicht nicht zeigt,genau wie Baubeschreibung vom April 2023.
Wie ist das zu verstehen? Bedanke mich über jede aussagekräftige Antwort,die auch der Nö Bauordnung entspricht.



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