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Bautechnik gesetzt OÖ

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12.10.2021 0
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Liebe Community, mein Mann und ich hätten die Möglichkeit unser Grundstück zu erweitern.Der Nachbar würde uns gerne ein Teil seines Grundstücks verkaufen, da er ihn nicht nutzt, mit ihm nichts anfangen kann und er eigentlich nur unnötige Arbeiten hat..
Das Problem ist, dass auf dem Grundstück eine alte Scheune steht (frühere Besitzer war Bauer), die zur unsere Seite keine Öffnungen hat.

Irgendwie meinte die Dame von Gemeinde, dass er uns den Teil um die Scheune nicht verkaufen kann, weil er 3meter Abstand zu uns haben muss (aufgrund der Gebäudehöhe , ca.7-8 Meter hoch)..

Mein Mann hat heute beim Land angerufen und dort Info bekommen, dass lt.dem Paragraphen 41, Bautechnikgesetz, der Bürgermeister uns doch Genehmigung geben könnte.

Gibt es irgendwenn hier, der uns diesen Paragraphen erklären könnte:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/OB/2013/35/P41/LOO40022296?ResultFunctionToken=b75ae733-9aba-4888-8ce0-082129cd3c69&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Ober%c3%b6sterreich&BundeslandDefault=Ober%c3%b6sterreich&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=41&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=12.10.2021&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

Danke im Voraus
Schönen Abend



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