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Bauspardarlehen umschulden?

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  •  salzrat
13.1. - 14.1.2016
16 Antworten 16
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Liebe Forumgemeinde,

ich habe noch ein Bauspardarlehen laufen (170K aushaftend, für noch ca. 22 Jahre). Im Moment Untergrenze 3%. Ich habe nach Reduktion gefragt und folgendes Angebot bekommen:
Fixzins 2.5% für 5 Jahre, dafür während der Fixzinsphase Pönale von 1% auf Sondertilgungen.

Soll ich das machen oder gleich umschulden? Meine Frau ist allerdings sehr konservativ, und das müsste ich wohl sehr sehr gut argumentieren...

Danke!

  •  Richard3007
14.1.2016  (#1)
Was soll der Spass kosten?
Ich würde eher auf einen variablen umschulden und trotzdem soviel tilgen als wärwn es 3%.

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  •  salzrat
14.1.2016  (#2)
Inwiefern kosten? Soweit ich das verstehe sind damit keine weiteren Kosten verbunden, aber ich werde das im schriftlichen Angebot das die nächsten Tage kommt nochmal ganz genau durchschauen...

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
14.1.2016  (#3)
Naja, leichte Rechnung:
Entweder mit erneutet GB-Eintragung umschuldungskosten von rund 3% vom Kreditbetrag.
Ohne GB rund 2%.
Ersparnis rund 1,5% pro Jahr variabel.
Ersparnis rund 0,5% pro Jahr mit 15j. Fixzins (dem Sicherheitsbedürfnis deiner Frau geschuldet)

Also im variablen Bereich bist in locker 3-4 Jahren im Plus ;)....

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  •  rk515
  •   Gold-Award
14.1.2016  (#4)
Mach ne Forderungseinlösung.

du Sparst dir die erneute Eintragungsgebühr, kannst aber einen wesentlich geringeren Aufschlag (sprich dzt. Nominalzinssat) bekommen, als wie wenn du bei den 3 % festhängst.

Und dann halt Sonderilgen, wenn es sich ausgeht, um die niedrigen Zinsen auszunützen!

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  •  salzrat
14.1.2016  (#5)
Ich nehme an bei bei variabel kann man jederzeit sondertilgen, bei Fixzins gibts aber 1% Pönale im Normalfall?

Bearbeitungsgebühr für neuen Kredit vermutlich um die 1% (+0.8% Kreditvertrag +Notar)?

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  •  Richard3007
14.1.2016  (#6)

zitat..
salzrat schrieb: Ich nehme an bei bei variabel kann man jederzeit sondertilgen


Bei mir ist es so, 10k pro Jahr kann ich jederzeit sondertilgen. Alles was darüber ist, sollte ich 6 Monate vorher anmelden.

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  •  chris23
  •   Silber-Award
14.1.2016  (#7)

zitat..
Richard3007 schrieb: Bei mir ist es so, 10k pro Jahr kann ich jederzeit sondertilgen. Alles was darüber ist, sollte ich 6 Monate vorher anmelden.


Klingt nach Fixzins. Wenn es variabel ist dann ist das nicht rechtens. Ein variabel verzinster Kredit muss per Gesetz jederzeit vollständig ohne Pönale tilgbar sein.

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  •  Richard3007
14.1.2016  (#8)
Ist aber kein Fixzins.
Kannst du mir den Gesetzestext zeigen?

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  •  chris23
  •   Silber-Award
14.1.2016  (#9)
Ok ich hab nochmal nachgelesen. 6 Monate Kündigungsfrist bei Beträgen über 10.000 Euro ist wohl doch ok. Sorry da hab ich mich geirrt.

Hier ein Link zum Gesetz, es ist §16 Absatz 2 und 4 die hier relevant sind:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006780

TinyUrl falls obige nicht funktioniert: http://tinyurl.com/gqgtwht

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  •  rk515
  •   Gold-Award
14.1.2016  (#10)

zitat..
salzrat schrieb: (+0.8% Kreditvertrag


??????????

und wieso machst wirklich keine forderungseinlösung?



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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
14.1.2016  (#11)
Kreditsteuer 0,8% gibt´s nicht mehr.

Forderungseinlösung meinte ich mit rund 2% Kosten.

Nut die Banke(en) die das mach(en)t, haben nicht so einen prickelnden Aufschlag, (1,35% aufwärts).

mit GB wird wohl 1,125% möglich sein.

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  •  salzrat
14.1.2016  (#12)
Ok, langsam. Mein Wissen um diese Dinge ist leider etwas verstaubt, ist ja doch schon 8 Jahre her seit ich den Kredit aufgenommen hab.

Nehmen wir an ich gehe zu einer anderen Bank:
- die Idee der Forderungseinlösung ist, dass die alte Bank der neuen Bank sozusagen den Grundbucheintrag "abtritt", und man sich dadurch die 1.2% Grundbuchgebühr spart, richtig?

- Wenn es keine Kreditvertragsteuer mehr gibt, was für Kosten treten dann genau auf:
- Bearbeitungsgebühr der neuen Bank (wie hoch üblicherweise)?
- Notargebühren?
- sonst etwas?

- Wer muss mit dieser Forderungseinlösung einverstanden sein? die alte Bank? die neue Bank? beide? Warum würde die neue Bank dem nicht zustimmen wollen (weil du sagst dass nur manche das machen)?



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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
14.1.2016  (#13)

zitat..
salzrat schrieb: - die Idee der Forderungseinlösung ist, dass die alte Bank der neuen Bank sozusagen den Grundbucheintrag "abtritt", und man sich dadurch die 1.2% Grundbuchgebühr spart, richtig?


richtig emoji

zitat..
salzrat schrieb: - Bearbeitungsgebühr der neuen Bank (wie hoch üblicherweise)?
- Notargebühren?
- sonst etwas?


BAG wird rund 1% sein
Notar ein, zwei, drei Hunderter, kannst aber selber einen stellen. Meist macht das gleich einer in Filial-Nähe mit.
Ein paar kleine Gebühren, ebenfalls ein paar wenige Hunderter

zitat..
salzrat schrieb: - Wer muss mit dieser Forderungseinlösung einverstanden sein? die alte Bank? die neue Bank? beide? Warum würde die neue Bank dem nicht zustimmen wollen (weil du sagst dass nur manche das machen)?


die neue Bank. Weiß nicht, warum das nur wenige machen, hab das noch nie hinterfragtemoji. Zu umständlich, zu viel Arbeit?



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  •  rk515
  •   Gold-Award
14.1.2016  (#14)

zitat..
salzrat schrieb: Bearbeitungsgebühr der neuen Bank (wie hoch üblicherweise)?


verhandlungsbasis. muss nicht 1 % sein

zitat..
salzrat schrieb: Wer muss mit dieser Forderungseinlösung einverstanden sein? die alte Bank? die neue Bank? beide?

ein

die alte bank kann sich nicht dagegn wehren. die MUSS das machen!!!!
die neue bank muss es akzeptieren. da sich die sicherheit eingrenzt. (nicht mehr kreditbetra plus 20 % im Gundbuch, sondern das pfandrecht wird auf den einzulösenden betrag "quasi" eingegrenzt)

zitat..
speeeedcat schrieb: Weiß nicht, warum das nur wenige machen, hab das noch nie hinterfragt. Zu umständlich, zu viel Arbeit?


frag mich das auch. wir machens

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  •  salzrat
14.1.2016  (#15)
Ok, das sind aber dann keine 2% (bei 170K), sondern eher so 1.3% (wenn man 1% BAG und 500,- Notar etc. rechnet)? Oder übersehe ich was?

Die im Grundbuch eingetragene Summe kann also nicht so übertragen werden? Ich fürchte mir ist dieses Instrument noch etwas schleierhaft :)

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  •  rk515
  •   Gold-Award
14.1.2016  (#16)
doch doch.. die Einschränkung läuft im Hintergrund ab. das ist für dich völlig irrelevant!

die neue bank tritt einfach in die forderung der alten ein.
du zahlst an die neue und fertig.

du kannst mit der neuen völlig andere Konditionen und rückzahlungsmodalitäten ausmachen. das beleibt dir frei. im Grundbuch scheint zwar nach wie vor die alte bank auf, aber das kann dir schnuppe sein.

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