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Baurecht - Bestehende Baugenehmigung

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  •  Gerhard

2 Antworten 2
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Ich habe einen Grund mit bestehender Baugenehmigung gekauft. Kann ich durch Auswechslung des Bauführers u. Bauwerbers und durch Einreichung eines Änderungsplanes eine Neueinreichung vermeiden?

  •  Klaus
28.10.2004  (#1)
und was bringt das - Auswechseln von Namen ist sicher einfach, aber wenn du zu viele Änderungen machst (auf gut deutsch ein adneres Haus bauen willst), wird ein Änderungsplan éntweder nicht funktionieren, oder auch icht weniger (wenn nicht sogar mehr) Aufwand als ein neuer Plan sein. Interessant ist aber, ob man die alte Baugenehmigung ungültig bekommt. Weil sonst hat ja jemand anderer eine gültige Beugenehmigung auf deinem Grund, und kann damit jederzeit völlig legal zu bauen beginnen - denk mal darüber nach.

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  •  Hi@s
28.10.2004  (#2)
Wie halt ist die Genehmigung! - Wenn du in der Steiermark bauen willst und eine Baugenehmigung für das Grundstück hast, gilt diese 5 Jahre. Nach Ablauf der 5 Jahre ist die Genehmigung hinfällig und man kann um einen neue ansuchen. Es dürfte aber normalerweise auch kein Problem sein, eine bestehende Genehmigung zu ändern. Man muss halt nur mit den Plänen um eine ansuchen und die Kosten dafür tragen. Was auch vielleicht wichtig ist, ob der Vorbesitzer für seine Genehmigung eine Bauabgabe bereits bezahlt hat.

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