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Bauplan Garage nachreichen?

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  •  rob22lr
11.5.2015 1
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Hallo - Haben in NÖ vor 2 Jahren einen Einreichplan bei der Gemeinde eingereicht und bewilligt bekommen. Darin enthalten Grundrisse, Ansichten uns. vom Haupthaus samt Keller, Grundriss Garage und Ansichten davon. Das Haus haben wir errichtet und nun möchten wir auch die Garage bauen.

Auf der Gemeinde hat man mir gesagt, dass wir, wenn wir die Garage bauen, den betreffenden Bauplan nachreichen sollen (wir wollen in Eigenregie bauen)

Ist das jetzt nochmals eine eigene Einrichtung mit Verhandlung, oder was soll hier bekundet werden, wenn wir ohnehin nicht von den Vorgaben im Plan abweichen?
Weiters haben wir in der Niederschrift die Auflagen für Nebengebäude (emojim bekommen) - also geh ich davon aus, dass hier ohnehin seitens d. Baubehörde das Nebengebäude mit abgenommen wurde ?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.5.2015  (#1)
Zunächst mal: Wie kommts überhaupt dazu, dass die Gemeinde sagt, du sollst was nachreichen? Bist hingegangen fragen (d.h. du warst dir selber nicht sicher)? Glaub nicht, dass die Gemeinde da von selbst auf den Plan tritt und sagt: Bis hier her und nicht mehr weiter, da brauchst jetzt noch eine Bewilligung, und zwar BEVOR du noch überhaupt mit der Garage angefangen hast!

Zur Frage an sich:
Es stellt sich die Frage, was vor 2 Jahren bewilligt wurde. Da gibts mehrere Indizien dafür:

- Wie lautete dein damaliges Bauansuchen? War da die Garage erwähnt?
- Wie lauteten die genauen Bezeichnungen von Einreichplan und Baubeschreibung (da steht ja immer dabei worum genau eingereicht wird)?
- Wie lautete der Ladungstext zur Bauverhandlung (da steht immer dabei, was verhandelt wird)?
- Was steht in der Niederschrift der Bauverhandlung (da wird immer kurz das Bauvorhaben beschrieben, also: was ist überhaupt Gegenstand)?
- Wie lautet der genaue Spruch in deinem Bewilligungsbescheid?

Kommt in all diesen Punkten irgendwo die Garage vor, und wenn ja wo und wie?
Sollte sie nirgendwo hier erwähnt sein, dann wirds wahrscheinlich schwierig zu sagen, dass die Garage auch bewilligt ist.
Da bleibt dann nur noch die Plandarstellung selbst, die nach deinen Angaben die Garage planlich darstellt. Wenn die Garage so wie du es beschreibst zeichnerisch im Einreichplan drinnen ist und dieser Einreichplan ja auch die Genehmigungsklausel der Baubehörde trägt, dann hätte die Gemeinde irgendwo in den oben angeführten Punkten ausdrücklich erwähnen müssen, dass die Garage nicht Gegenstand des Verfahrens bzw. der Bewilligung ist.

Daher mein Resumee: Bitte in den angeführten Unterlagen genau nachlesen und im Detail berichten, was da genau drinnen steht. Nur dann lässt sich defintiv eine Antwort geben!
Und schließlich ist auch sehr wesentlich, was tatsächlich in deinem Plan alles gezeichnet wurde?

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