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Bauordnung NÖ (Groß Enzersdorf)

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  •  Radioman
30.10.2006 - 5.1.2007
3 Antworten 3
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Habe diesen Beitrag im falschen Forum gepostet, sorry!!!
Hallo, bin Neu hier und hätte eine dringende Frage wegen der Bauordnung. Wir haben uns ein Grundstück in Großenzersdorf gekauft mit den Maßen von 18m Breite und 29m länge. Jetzt haben wir ein Haus (Fertigteil) besichtigt, welches uns gefallen würde, aber wir sind uns nicht sicher ob es auf das Grundstück passt, da es eine Breite von 11,65 Meter und eine Länge von 7,8 Meter hat. Wir haben auf dem Grundstück Bauklasse I+II offen oder gekuppelt. Mit 3 Meter(18-11,65/2= 3,175) Abstand zur Grundstücksgrenze würde es knapp passen, hat aber ein Walmdach und ist mit diesem etwa 6 Meter Hoch. (EG+DG). Beim Paragraphendschungel gebe ich W.O., da kenn ich mich nicht aus. Hat wer eine Ahnung, ob es da Probleme geben könnte, ob ev. Groß Enzersdorf eigene Vorschriften hat? Danke im Voraus Roman

  •  Radioman
30.10.2006  (#1)
Nachsatz - Was bedeutet der Passus 45° Lichteinfall auf die Fenster????

lg Roman


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  •  melahaus
3.1.2007  (#2)
Gemeinde fragen - Als erstes würde ich auf die Gemeinde gehen, die müssen dir alles sagen können über die Höhe und in welcher Linie das Haus stehen darf usw.
Wegen den 45 Grad, folgendes: Der Schatten deines Hauses darf bei Höchststand der Sonne nur bis zu Fenstbrett des Nachbarn reichen, d.h. du darfst ihm keine Sonne wegnehmen im Fenster.

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  •  lorenz
5.1.2007  (#3)
Gemeindeamt - Hallo Radioman! Die allererste Adresse für Dein Problem ist die Baubehörde I. Instanz, also Dein Bürgermeister (bzw. das dortige Bauamt). Fernprognosen sind sehr schwierig, da Dir beispielsweise die Wahlmöglichkeit offen/gekuppelt bereits von einem Nachbarn "abgenommen" worden sein könnte. Zu 45°: Das ist der freie Lichteinfall auf Hauptfenster (=Aufenthaltsräume) zulässiger Gebäude am Nachbargrundstück. Mit "Sonne" bzw. "Höchststand" hat das gar nix zu tun (gilt also auch im Norden...). Lorenz

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