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Baumhöhe STMK [Stmk]

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  •  sensai
  •   Gold-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
18.4. - 19.4.2012
4 Antworten 4
4
ist die maximal Baumhöhe bzw. Abstand zur Grundgrenze
in einem bebautem Wohngebiet geregelt?

Unsere Siedlung besteht seit vielen Jahren.
Die Bäume links und rechts von unserem Grund sind teilweise
bereits 20 Meter Hoch. Überhängende Äste habe ich problemlos
abschneiden können/dürfen. Ist jedoch die maximale Bauhöhe
in einem Wohngebiet gesetzlich geregelt?

  •  whitesheep
  •   Silber-Award
18.4.2012  (#1)
ich fürcht soetwas gibt es ned wirklich - was sich noch finden lässt ist ABGB § 364 Abs. 3 (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622) aber da wirds imho schon dünn...

so long
sheep

1
  •  kaiser1
  •   Silber-Award
18.4.2012  (#2)
kann mir vorstellen, dass man das begutachten lassen kann. Sollte er eine erhebliche Gefahr darstellen müssen Maßnahmen gesetzt werden.

Ist aber nur Spekulation

mfg

1
  •  sensai
  •   Gold-Award
18.4.2012  (#3)
Gefahr - sehe ich eigentlich keine für mein Haus, da im Falle eines
Sturmschaden, der Baum mein Haus nicht treffen würde.
Der Schatten ist sogar ein Vorteil für mich, da meine
Bäume natürlich derzeit noch viel kleiner sind.

Lediglich die Nadeln der Föhre, die ja ganzjährig auf meinem
Grund landen, sind ein Problem.

Auf dem anderen Nachbargrund stehen drei riesige Birken
(ca 20 m hoch) Optisch zwar schön, aber Birken sind eh bekannt
für extremen Blütenstaub und Blätter.
@whitesheep
mehr steht im Gesetz nicht drinnen?
Ich dachte, zb. Zweige oder Früchte über die Grundgrenze oder
sind klar geregelt.
d.h. der Nachbar kann auf seinen 1000 m² einen richtigen
Urwald wachsen lassen und man kann nichts dagegen machen?

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  •  whitesheep
  •   Silber-Award
19.4.2012  (#4)
das mit dem urwald ist eben genau der punkt - wenn der urwald vom nachbarn eine nicht orts übliche beeinträchtigung mit sich bringt (keine ahnung...blütenstaub vielleicht, schatten,...)
dann wird der von mir erwähnte paragraph schlagend..ansonsten seh ich wenig handlungsmöglichkeit...

bezüglich neupflanzung könnt es schon sein, dass es eine landes bzw. gemeinderegelung bezüglich größe des baums und anstand gibt...da müsstes aber auf der gemeinde nachfragen...stmk ist leider ned mein bundesland...bin rechtstechnisch mehr in oö zu hause...

so long
sheep

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