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Baumentferung wegen Swimmingpool

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  •  kirk899
22.4. - 10.5.2014
11 Antworten 11
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Ich habe eine grundsätzliche Frage. Bei einem bestehenden Grund mit altem Haus.
Wenn man da baut und dahinter stehen 4 alte riesige Silberfichten und man will genau an der Stelle einen Pool haben - ist das ein Grund um es genehmigt zu bekommen, oder eher schwierig?
Wir reden von WIEN!

danke

lg

  •  ma2412
  •   Gold-Award
22.4.2014  (#1)
Baumschutzgesetz .... ist da recht eindeutig & wohl eher kein Grund gem. § 4.

Bist du kein Bauträger oder hast nützliche Kontakte, dann wird das schwierig und es wird wohl eher keine Bewilligung dafür geben.

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l5400000.htm
Hätten gerne unsere Einfahrt anders gemacht - davor steht ein Kastanienbaum - keine Chance ... geht auch so und haben uns das Theater nicht angetan.

Kenne einige Beispiele aus der Umgebung, wo reihenweise riesige Bäume verschwundibus sind - wo auch immer die Ersatzpflanzungen sind - wohl anders gelöst und man kann sich seinen Teil denken emoji emoji

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  •  zwergschneenase
22.4.2014  (#2)
Ich würds auf jeden Fall versuchen und bei der MA 42 beantragen. Die Silberfichte ist in Wien keine autochthone Art, sprich die gehört biologisch gar nicht hier her - da drücken sie vielleicht eher einmal ein Auge zu. Habe in Wien auch schon 3 große Fichten entfernen lassen (natürlich mit Ersatzpflanzungen) und das ging recht reibunglos, auch ohne "Kontakte".

Noch ein Tipp: Wenn die Bäume so alt sind, lass mal prüfen, ob die "physiologische Altersgrenze nach Art und Standort" erreicht ist. Ich glaub das stand bei mir dann im Bescheid.


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  •  mycastle
  •   Bronze-Award
4.5.2014  (#3)
meine Erfahrung mit wiener MA - nimm dir zur Beantragung eine Gärtnerei,
dann werden deine Bäume das physiologische Alter erreicht haben und du must nur 1:1 ersetzen,
sonst heißt es ja 15 cm Umfang in 1 Meter Höhe ....
Kostet nicht all zu viel

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  •  thomasdoe
5.5.2014  (#4)
kupfernägel sind da auch recht hilfreich, vielleicht findest ja "alte" die den baum schon angegriffen haben. sowas soll ja vorkommen

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
5.5.2014  (#5)
..

zitat..
thomasdoe schrieb: kupfernägel sind da auch recht hilfreich, vielleicht findest ja "alte" die den baum schon angegriffen haben. sowas soll ja vorkommen


...ob die Idee mit den Nägeln am eigenen Grundstück so super ist - strafbar ist' s wenn man erwischt wird ... Sich da auf alte Nägel ausreden wird eher schwierig.

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  •  Clemens
  •   Bronze-Award
5.5.2014  (#6)
Interessant, dass sich die Mähr dass Kupfernägel einen ausgewachsenen Baum ins Jenseits befördern könnten immer noch so hartnäckig hält ...

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  •  deejay
6.5.2014  (#7)
Wie hoch ist die Strafe wenn man ihn einfach umschneidet?
Vielleicht einfach mit kalkulieren und es drauf an kommen lassen?

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
6.5.2014  (#8)
Bäume sind nur im öffentlichen Bereich kartiert, die auf Privatgrundstücken sind höchstens auf Orthofotos bzw. Luftbildern zu sehen, in Wien zusätzlich in der MZK (Mehrzweckkarte), die aber auf der Auswertung der Luftbilder basiert... da würde ich es drauf ankommen lassen, erfahrungsgemäß ist die "Strafe" gering bzw. bedeutet nachpflanzen von heimischen Arten.



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  •  gdfde
  •   Gold-Award
6.5.2014  (#9)

zitat..
MinMax schrieb: erfahrungsgemäß ist die "Strafe" gering bzw. bedeutet nachpflanzen von heimischen Arten.


Jeder definiert "gering" anders.
Strafmaß liegt zwischen 700 und 42000 € (ja, zweiundvierzigtausend) und nachpflanzen bzw. Ausgleichszahlung bleibt weiterhin.

Ich würds nicht drauf ankommen lassen, die wissen schon, wo welche Bäume stehen.

zitat..
ma2412 schrieb: wo auch immer die Ersatzpflanzungen sind - wohl anders gelöst und man kann sich seinen Teil denke


Du kannst das auch mit Geld ablösen.

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
9.5.2014  (#10)

zitat..
gdfde schrieb: Du kannst das auch mit Geld ablösen.


Schon klar und steht ja auch so, dass man das Thema Ersatzpflanzung durch Einwurf von Scheinen lösen kann. Ein Schelm wer denkt, dass das auch für die Bewilligung gelten könnte (§4). Ad hoc hätte ich da ein paar konkrete Beispiele. Bauträger erwirbt Grundstück & schwupps sind die Bäume krank, es liegt öffentliches Interesse vor und weg sind sie. Ähnliche Phänomene hast auch bei Bauten von Gewerbetreibenden, die dann auch in Schutzzonen herumfuhrwerken können. Tja - warum auch immer

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  •  mycastle
  •   Bronze-Award
10.5.2014  (#11)
Die Strafe ist hoch und - wenn du selber beantragst eben je 15 cm UMFANG eine Ersatzpflanzung, aber mit Gärtner nur 1:1

das ist der billigste Tipp
Außer kein Pool und Eintrittskarte Bad

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