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Baumassenzahl inklusive Wärmedämmung?

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  •  Bischofshofen65
15.2.2017 1
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Hallo, folgend Frage wenn man die Baumassenzahl(äußerste Umgrenzung des Bauwerks) berechnet wird da die Wärmedämmung miteinberechnet? Soviel ich weiss wird sie in den Nachbarschaftsabstand nicht eingerechnet. Und wie schaut es mit Dachvorsprügen und Balkonen aus. Wird bei Balkonen nur die Balkonplatte miteinberechnet oder die von Geländer und Platte umschlossene Kubatur?

  •  ap99
  •   Silber-Award
15.2.2017  (#1)

zitat..
Bischofshofen65 schrieb: Hallo, folgend Frage wenn man die Baumassenzahl(äußerste Umgrenzung des Bauwerks) berechnet wird da die Wärmedämmung miteinberechnet?


Natürlich! Außenkante fertige Fassade ist maßgebend. Bezogen aufs Urgelände.

zitat..
Bischofshofen65 schrieb: Soviel ich weiss wird sie in den Nachbarschaftsabstand nicht eingerechnet.


Da bist du falsch informiert --> Aussenkante fertige Fassade bis Grundgrenze/Baulandgrenze ist maßgebend.

zitat..
Bischofshofen65 schrieb: Und wie schaut es mit Dachvorsprügen und Balkonen aus. Wird bei Balkonen nur die Balkonplatte miteinberechnet oder die von Geländer und Platte umschlossene Kubatur?


Siehe "Handbuch Raumordnung" wo ich dir den Link (glaube ich) schon im anderen Thread eingestellt habe, da ist alles bildhaft erklärt.

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