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Bauliche Anlagen [NÖ]

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  •  masimo74
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
21.2. - 23.2.2011
4 Antworten 4
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Liebe Forumsteilnehmer,
kann mir jemand sagen, ob es für bauliche Anlagen gemäß NÖ Bauordnung Höhenbegrenzungen gibt, oder ob die Bauklasse im Bebauungsplan nur für Gebäude gilt.

vielen Dank

  •  Karl10
  •   Silber-Award
22.2.2011  (#1)
..ich persönlich bin der Meinung, dass die Höhenbegrenzung durch die im Bebauungsplan festgelegte Bauklasse nur für GEBÄUDE gilt und nicht für bauliche Anlagen. Es gibt etliche Hinweise in diversen Bestimmungen der NÖ Bauordnung, aus denen sich das ableiten lässt. Eine definitive gesetzliche Aussage zu genau dieser Frage kenn ich allerdings nicht.
Kannst du deinen Sachverhalt bzw. das, was du genau vorhast etwas näher erläutern?? Ist ja möglich, dass es dabei auf deine Fragestellung gar nicht ankommt!

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  •  masimo74
  •   Bronze-Award
23.2.2011  (#2)
Bauliche Anlagen - Ich habe mein Haus im Bauland Wohngebiet errichtet, welches Bauklasse I,II laut Bebauungsplan aufweist.
Südlich angrenzend ist ein Bauland Betriebsgebiet mit ebenfalls Bauklasse I, II. Dieses Betriebsgebiet ist vom Gelände allerdings schon ca. 5 m tiefer als mein Grundstück. Auf diesem Grundstück besteht ein ca. 42 m hoher Turm, der sich allerdings nicht in meinem direkten Blickfeld befindet. (alles Baukl. I,II)
Jetzt hat dieser Betrieb (LH) die Aufstellung von sechs Stahlsilotürme mit jeweils ca. 31 m Höhe geplant, die dann direkt vor mein Blickfeld hinkommen würden. Eine Beeinträchtigung bezgl. Verschattung ist allerdings nicht gegeben. Diese Betriebserweiterung mit den Stahlsilos soll als bauliche Anlage genehmigt werden.
Da ich mir bevor ich mit meinem Hausbau begonnen habe natürlich den Bebauungsplan vom Umfeld genau angesehen habe (wie gesagt Bauklasse I, II) bin ich jetzt schon etwas erstaunt, dass über diese "Hintertür" (bauliche Anlage ist kein Gebäude und nicht von der Bauhöhe betroffen) eine Genehmigung für so riesige Stahlsilos möglich sein kann.

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
23.2.2011  (#3)
..Als "Hintertür" würde ich es nicht unbedingt bezeichnen. Diese Stahlblechsilos sind kein Gebäude, sondern "nur" eine bauliche Anlage. Das steht fest. Ob dafür die Einhaltung einer Bauklasse gilt oder nicht, ist rein rechtlich zu klären (wie bereits gesagt: meiner Meinung nach gilt sie für die Silos nicht; juristsich eindeutig scheint mir die Frage allerdings noch nicht geklärt zu sein).
Daher bedürfte es hier einer generellen juristischen Klarstellung und dann weiß man, ob die Bauklassen für baulichen Anlagen gelten oder nicht. Als "Hintertürl" würde ich diese Situation nicht bezeichnen.

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  •  masimo74
  •   Bronze-Award
23.2.2011  (#4)
Ich würde diese Vorgangsweise - schon als Umschiffung der Regelung des Bebauungsplanes sehen.
Kann ja nicht sein, dass 30 !! m hohe Silos nicht in diese Bestimmungen fallen, sonst könnte ja jeder Betrieb Tanks in beliegiger Höhe aufstellen. Da hätt ich mir die ganzen Vorerhebungen vorm Grunstückskauf (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan) sparen können, wenn der Bebauungsplan für bauliche Anlagen nicht gilt.


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