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baukosten steuern

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  •  roli74
15.9. - 16.9.2014
13 Antworten 13
13
Hallo kann mir jemand sagen wieviel % der baukosten bekommt man bei der arbeitnehmerveranlagung zurueck???. Haette einiges abzuschreiben(dach,heizung,fenster etc).danke im vorraus

  •  bautech
  •   Gold-Award
15.9.2014  (#1)
http://www.energiesparhaus.at/forum/312 - Lies mal...

ng

bautech

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  •  roli74
15.9.2014  (#2)
Danke habs gelesen

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  •  orlando
  •   Bronze-Award
15.9.2014  (#3)
Der Link führt bei copy/paste in die Adresszeile nirgendwohin!?
@roli74: was hast Du denn dann gelesen?

LG Roland

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  •  roli74
15.9.2014  (#4)
Hallo habe mir aehnliche threads rausgesucht.Leider bekommt man vom Vaterstaat nicht alzuviel zurueck:(

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  •  bautech
  •   Gold-Award
15.9.2014  (#5)
SryIch hab den "beschnittenen" Titel vergessen!

http://www.energiesparhaus.at/forum/31282

Hier der ganze Link

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
15.9.2014  (#6)

zitat..
roli74 schrieb: Leider bekommt man vom Vaterstaat nicht alzuviel zurueck:(

Ganz ehrlich: Erwartest wirklich dass dir der Staat (also auch alle Forenuser hier) deine gesamten Baukosten bezahlt? emoji

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  •  roli74
15.9.2014  (#7)
SIR ... sicher nicht aber die 2950 teuros sind nicht die welt .Werde noch mehr selber machen und keine firmen beauftragen.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
15.9.2014  (#8)
Finanzierst alles ausm Sparschwein? - Denn wenn nicht kannst (wie im verlinkten Thread oben beschrieben) auch die Rückzahlungsraten des Kredits geltend machen... bei mir sind's 2x2920x27 (Jahre LZ) =156000€ zur steuerlichen Absetzbarkeit... also quasi nix!

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
15.9.2014  (#9)
@bautech -

zitat..
... bei mir sind's 2x2920x27 (Jahre LZ) =156000€ zur steuerlichen Absetzbarkeit... also quasi nix!


ABER:

156000 x 0,25 (denn nur 1/4 kann überhaupt angesetzt werden!) ergeben 39000 Absetzbetrag.

Außerdem: Hat man Personenversicherungen (und die hat fast jeder!) wie Lebens-, Unfall-, Kranken-, Insassenunfall-, Pensionsversicherung (etc.) abgeschlossen, wären die ohnehin auch in diesem Topf gewesen (genauso wie der Grundfreibetrag den man bekommt wen man gar nix hat).

Es kann vom Hausbau also nur mehr das Resterl abgesetzt werden dass nach diesen Versicherungen im Topf noch übrig bleibt.
Und von dem bisserl was dann noch rauskommt, ist die tatsächliche Steuerersparnis dann ca. 20% bis 35% (je nach Steuerprogression).

Kann man gar nicht oft genug sagen, denn diese Topf-Sonderausgaben sind eine Mär wie die Pendlerpauschale oder die Wohnbauförderung.

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Hallo ildefonso, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  j.schneeweiss
  •   Gold-Award
15.9.2014  (#10)
HAHA ICH PACKS NICHT MEHR^^ - € 156.000 abschreiben.... den muss ich meinen kollegen erzählen ;-p

mich wunderts dass du das echt schreibst - hast ja schon im alten thread mitgepostet - nicht gelesen was da gloitom geschieben hat?

zitat..
Sonderausgaben mit Höchstbetrag und Viertelung


das stichwort ist viertelung

also das mit den sonderausgaben funktioniert so:

sonderausgaben reduzieren die steuerbemessungsgrundlage nicht die steuer selber

jeder kann bis zu € 2.920 geltend machen
wenn der alleinverdiener-/alleinerzieher-absetzbetrag gebührt (d.h. wenn lebensgefährte oder ehepartner nicht mehr als € 6.000 im kalenderjahr verdient) zusätzlich noch € 2.920 und mit mindestens 3 Kinder zusätzlich noch € 1.460 - für folgende Beträge zusammen:
beiträge und versicherungsprämien zu einer freiwilligen kranken-, unfall- und pensionsversicherung und zu freiwilligen witwen-, waisen-, versorgungs-, sterbe- und pensionskassen
beiträge zur schaffung und sanierung von wohnraum
ausgabenn für den erwerb von genussscheinen oder jungen aktien
nur ein viertel der höchstbeiträge, zumindest aber die sonderausgabenpauschale von € 60 mindern das Einkommen tatsächlich. diese regelung gilt bis zu einem jahreseinkommen von € 36.400. zwischen € 36.400 und € 60.000 jahreseinkommen gilt eine einschleifregelung (= geminderte wirksamkeit dieser sonderausgaben). über € 60.000 können für diese tatbestände keine sonderausgaben geltend gemacht werden.

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wenn ihr zb in der progressionsstufe seit die mit 43,21 % besteuert wird und ihr macht € 2.920 geltend dann könnt habt ihr grob gesagt ein ersparnis von 43,21 % von einem viertel der € 2.920 - also etwa € 315

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ich hab oben geschrieben

zitat..
sonderausgaben reduzieren die steuerbemessungsgrundlage


nicht die steuern selber - sonderausgaben sind ja keine absetzbeträge

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ach ja - beiträge zu gesetzlich anerkannten kirchen und religionsgemeinschaften können extra nochmal bis max € 400 pro jahr geltend gemacht werden

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  •  bautech
  •   Gold-Award
16.9.2014  (#11)
Freut mich, Jochen so gut unterhalten zu habenVielleicht ists falsch rübergekommen - dass nicht die vollen 156000 retourniert werden war mir halt schon klar, genau so wiest nicht

zitat..
j.schneeweiss schrieb: max € 400 pro jahr


für Kirchensteuer oÄ 1:1 retour bekommst, oder täusch ich mich?
Um die Formulierung von Jochen zu bemühen - steuerlich geltend machen kannst die 156k, was dann rauskommt hängt von vielen personenspezifischen Faktoren ab...

ng

bautech

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  •  j.schneeweiss
  •   Gold-Award
16.9.2014  (#12)
ähm - hab ich geschrieben dass die kirchensteuer 1 zu 1 durchgerechnet wird???

zitat..
ach ja - beiträge zu gesetzlich anerkannten kirchen und religionsgemeinschaften können extra nochmal bis max € 400 pro jahr geltend gemacht werden


aber ich kanns gerne ausdeutschen

können nochmal "extra" zu den € 2.920 im top-sonderausgaben geltend gemacht werden - also die reduzieren den topf nicht - aber viertelregelung und anwendung der jeweiligen progression finden wie bei den € 2.920 ebenso berücksichtigung

söry - ich dachte dass man das im kontext herauslesen kann... emoji

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  •  bautech
  •   Gold-Award
16.9.2014  (#13)

zitat..
j.schneeweiss schrieb: söry - ich dachte dass man das im kontext herauslesen kann...


Siehste - dacht ich auch, als ich auf den o.a. Thread verlinkte... so kann man aneinander vorbeireden! emoji

ng

bautech

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