« Baurecht  |

Bauhöhe Klasse 1 in Noe [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Danijel
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
25.4. - 28.4.2008
6 Antworten 6
6
Nach Bk 1 darf man ja 5m hoch Bauen, aber von wo weg werden diese gemessen?? Vom Gehsteig oder von Straße??
Beim Dach oben ist es mir klar!!
Und was kann die Folge sein wenn ich die 5m um 9cm überschreite????
MfG Danijel

  •  bernd71
25.4.2008  (#1)
Bauhöhe Klasse 1 in Noe Gemessen wird immer vom ursprünglichem Gelände.
Im Einreichplan darf max. 5 Meter einkodiert sein.
Wird 5 Meter überschritten wird der Einreichplan nicht nenehmigt.

Beim ursprünglichen Gelände hat man ein bisl einen Spielraum. Mein Haus hat auch 5,15 Meter bei Bauklasse 1

1
  •  nymano
25.4.2008  (#2)
ursprüngliches gelände - bei uns wurde die traufenhöhe nicht vom ursprünglichen sondern vom endgültigen niveau gemessen! wir haben rund ums haus ca. 1m aufgeschüttet - davon wurde dann die traufenhöhe gemessen. ist aber in wien - kann sein, dass es in NÖ anders ist.

kleiner tipp: geh mit den plänen gleich zum zuständigen referenten der baupolizei. die bauordnung hat interpretationsspielraum, den jeder referent anders auslegt. egal, was in der bauordnung steht, entscheiden wird das der referent - somit ist er das gesetz.

lg nymano.

1
  •  bernd71
25.4.2008  (#3)
ursprüngliches gelände - wir haben es dann auch so gemacht, das ursprünglcihe Gelände höher eingezeichent.

@nymano : Guter Tipp, haben wir auch gemacht und uns viel ärger damit erspart.

lg
bernd

1


  •  Danijel
25.4.2008  (#4)
Bauhöhe - Bei mir sieht es momentan so aus das das endgültige niveau gleich mit dem gehsteig ist,und ich damit auf eine höhe von 5,09 Meter komme! Ursprüngliches Gelände 10-15 cm niedriger.
Aber wird das jemals jemand kontrollieren, und falls was wären die Folgen??
MfG Danijel

1
  •  nymano
26.4.2008  (#5)
@Danijel - ich verstehe nicht ganz, worauf du hinaus willst. welche gebäudehöhe und welches geländeniveau sollen im einreichplan stehen?

1
  •  Danijel
28.4.2008  (#6)
@ nymano - Hallo,

es ist so das wir aufgrund von hohem Grundwasserstand mit dem Keller weiter herraussen sind als im Plan vorgesehen!

Hab jetzt erst gesehen das im Einreichplan das Strassennivaeu angegeben ist!

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Schadensersatzanspruch bei Terminverzug