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Bauhöhe Frage

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  •  Laurasstern
9.9.2019
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,
Ich habe eine Frage an Experten. wir haben ein Kleingarten Wohnhaus gebaut. Der Rohbau steht. Wir haben den Grund vorher vermessen lassen inkl. Höhenlagen. Den Bauplan hat ein Architekt geplant. Wir waren geländemässig immer gleich mit dem Nachbargrund. Das Haus wäre lt. Plan sogar etwas in der Erde. Auf Verdacht haben wir den Vermesser nochmal kommen undalles nachmessen lassen. Der Baumeister hat um über einen halben Meter den Keller zuwenig ausgehoben, d.h. Keller steht zu hoch aus de Erde um 55 cm - Haus zu hoch  um 55 cm. Es gibt weitere gravierende Mängel, u.a.. stand 40 cm Grundwasser 2 Wochen im Dichtbeton Keller weil falsch ausgeführt. Unser mittlerweile zugezogener SV meint das die Behörde das nicht akzeptieren kann.

Lt. Baumeister akzeptiert das die Baupolizei aber - man müsse nur den Nullpunkt anders legen und einen Änderungsplan einreichen. Die neue Geländehöhe ergibt aber für uns viele weitere Probleme. Der Garten hat einen Niveauunterschied. 

Müssen wir das akzeptieren? Kann man einfach nur rechnerisch den Nullpunkt anders legen und 55 cm Bauhöhenüberschreitung ist im Rechten und wird von der Behörde akzeptiert? 

Die Baufirma hat massiv gepfuscht. Wenn das akzeptiert wird blieben für uns gravierende Mängel die lt. unserem Sachverständigen teilweise nicht behebbar sind. Der Baumeister hat zudem GEGEN unsere Vereinbarung und OHNE uns zu informieren vorab mit der Behörde dazu gesprochen und sogar gemessen.

  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
9.9.2019  (#1)
eigentlich ist das eine Baurechtsfrage und kein Grundrissthema

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  •  Laurasstern
9.9.2019  (#2)
Sorry - ich hab zu spät gesehen dass es ein Baurechtsforum gibt. Hab dort auch gepostet, da ich leider nicht verschieben konnte.

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