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Baugrundkäufe und Aufschließungsgebühr

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  •  daniel86
20.6. - 15.7.2020
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Wir beabsichtigen 2 Grundstücke zu kaufen die nebeneinander liegen und nun meine Frage:
Ist es möglich das nur für einen Baugrund dann die Aufschließung zu bezahlen ist, wo man auch das Haus drauf baut und den zweiten Baugrund nur als Wiese zu verwenden oder wird hier für beide Grundstücke die Aufschließung fällig? Wenn es möglich wäre ist es dann Sinnvoll das sich jeder eines der Grundstücke kauft und als Eigentümer aufscheint oder wäre das egal? 

  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
20.6.2020  (#1)
Also wir haben es so gemacht. Allerdings muss ich dazu sagen dass das 2.Grundstück  eigentlich nicht einzeln nutzbar (12x36). Wir haben die Grundstücke vereinigt da wir die Terrasse dort machen. Aufschliesung ist natürlich für beides dann zu bezahlen. Wenn du keinen Bauzwang hast musst nicht Bauen und kannst die Aufschliesung sparen

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.6.2020  (#2)
Die Verpflichtung zur Bezahlung einer Aufschließungsabgabe wird von 2 Anlässen ausgelöst:
1. wenn ein Grundstück zum "Bauplatz" erklärt wird, oder
2. wenn eine Baubewilligung für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes auf einem (bereits bestehenden) Bauplatz erteilt wird.

Wann wird ein Grundstück zum Bauplatz erklärt?:
1. Wenn vom Grundeigetümer ein Antrag gestellt wird, dass es zum Bauplatz erklärt werden soll
2. bei Parzellierungen ist wenigstens eines der neugeschaffenen Grundstückes zum Bauplatz zu erklären
3. bei der Errichtung eines Gebäudes auf einem Grundstück, welches bisher noch nicht zum Bauplatz erklärt wurde.

Jetzt kannst dir deine Frage schon selber beantworten:
- Du hast bestehende Grundstücke, die offensichtlich noch keine Bauplätze sind.
- Jenes Grundstück, auf dem du ein Gebäude errichtest, muss man zum Bauplatz erklären. Die Bauplatzerklärung für dieses Grundstück löst die Aufschließungsabgabe für dieses Grundstück aus.
- Für ein bestehendes Grundstück, auf welchem man kein Gebäude errichtet, braucht man keine Bauplatzerklärung. Ohne Bauplatzerklärung wird auch keine Aufschließungsabgabe ausgelöst.

Wer Eigentümer der Grundstücke ist, hat auf all das keinen Einfluß.

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  •  Gemeinderat
13.7.2020  (#3)
Bauplatz ist aber NICHT dasselbe wie Umwidmung von Grünland zu Baugrund nehme ich an?
Weil nur weil es Baugrund ist, wird ja nicht zwangsläufig etwas gebaut...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.7.2020  (#4)
Grundstücke, die bereits als BAULAND gewidmet sind, müssen noch zusätzlich, um bauen zu dürfen, zum BAUPLATZ erklärt werden. Das hat nichts mit der Umwidmung von Grünland in Bauland zu tun.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
15.7.2020  (#5)
@Gemeinderat Das obige gilt für NÖ. In Kärnten ist das anders. Ich glaube, den Begriff Bauplatz findet man nichtmal in der Kärntner Bauordnung.

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