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Baugrund: Wie schnell abzahlen?

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  •  OutOfStep
19.8.2009
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Wir planen, uns demnächste einen Baugrund zu kaufen, der benötigte Finanzierungsrahmen liegt dabei bei rund 80.000 Euro. Diesen Betrag könnten wir in 4-5 Jahren abzahlen. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob es Sinn macht, den Kredit anstatt in 5 Jahren in 8 Jahren zurückzuzahlen, da man ja bei 8-jährig gebundenen Beträgen (zumindest hab ich das so verstanden) dann die Rückzahlungen als Sonderzahlungen absetzen kann.

Ich hab das ganze jetzt mal pro forma mit dem Rechner der Raiffeisen Bausparkasse durchgerechnet (http://eservices.feelgood.kraftwerk.co.at/default.asp?betrag=80000&eigenmittel=20000&calculator=5&stufendarlehen=0).

Bei einer Rückzahlung in 5 Jahren würde ich insgesamt 8.000 Euro Zinsen zahlen, bei 8 Jahren wären es 12.000. Den Kredit würden wir zu zweit nehmen, bei einem Gehalt von rund 42.000 Euro/Person und Jahr könnte dann jeder ca. 475 Euro als Sonderausgaben geltend machen, oder?

Laut meiner Rechnung ergibt das dann absetzbare Sonderausgaben in 8 Jahren von 7.600 Euro. Wenn man diese von den 12.000 Euro Zinsen abzieht, ist das eigentlich günstiger.

Sind meine Überlegungen richtig, oder übersehe ich da etwas? Ist es auch möglich, Sonderausgaben abzusetzen bei einer Darlehenslaufzeit von unter 8 Jahren. Benötigt man ein bestimmtes Darlehen, damit es absetzbar ist?

Dazu kommt, dass wir in 4-5 Jahren dann auch mit dem Bau des Hauses selbst beginnen wollen, also würde da die Finanzierung nochmal um rund 250.000 Euro erhöht.

Vielen Dank für eure Antworten!

  •  Clemens
19.8.2009  (#1)
Bemessungsgrundlage - Aufpassen, die Sonderausgaben verringern dir nur die Steuerbemessungsgrundlage. Du bekommt als nicht den gesamten Betrag "bar auf die Hand". Selbst in der höchsten Steuerprogression von 50 % sparst du dadurch als nur 50 % der Sonderausgaben. Bei geringeren Steuersätzen entsprechend weniger.

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  •  insis
19.8.2009  (#2)
Absetzung von Ausgaben - Hallo,

da dürfte ein Verständnisproblem sein. Die 8-jährige Frist bezieht sich lediglich auf Beiträge an Gemn. Genossenschaften zur Schaffung von Wohnraum (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG!).

Für die Errichtung von Eigenheimen (miteinbezogen auch Grundstücksankauf) gilt jedoch § 18 Abs. 1 Z 3 lit d in Verbindung mit lit c. Hier gibt's es keine Mindestfrist!!!, Also auch ein Jahr als Annuitätendauer wäre möglich.

Es ist hier allerdings die Höchstgrenze pro Jahr zu beachten: Es können pro Person höchstens € 2.920 abgesetzt werden. Bei einem Grenzsteuersatz von angen. 43% würde sich somit eine jährliche Rückerstattung vom FA von ca. € 1.256 d.s. mtl. € 104 ergeben.
Zu bedenken ist noch, daß bereits im "normalen" Gehalt ein Pauschbetrag von € 60 jährlich bereits in Ansatz gebracht wird.


Hier ist allerdings bei höheren Einkommen noch etwas unbedingt zu beachten: Ab € 36.400 (LSt-Bemessungsgrundlage) greift eine Einschleifregelung und diese Ersparnis wird immer niedriger. Ab € 60.000 können dann überhaupt keine Sonderausgaben mehr geltend gemacht werden.
Grundlagen: EStG § 18 Abs. 3 und § 33

fg


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  •  OutOfStep
19.8.2009  (#3)
Bemessungsgrundlage - Ja stimmt, das hab ich peinlicherweise übersehen...also bekomm ich wohl nur so um die 3.000 real zurück. Das heißt, die Belastung beim 8-jährigen Kredit ist um um 1.000 Euro höher. Inflationsbereinigt sollte also in etwa das selbe rauskommen.

Was würdet ihr in Anbetracht dessen für vernünftiger halten? 5 oder 8 Jahre?

Vielen Dank

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  •  OutOfStep
19.8.2009  (#4)
Vergesst meinen letzten Beitrag - hab ich zeitgleich mit dem von Isis geschrieben...also wenn ich das so lese, dass scheint die 5-Jahres Variante klar besser, sehe ich das richtig?

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