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Baugrund-Aufschüttung Kärnten

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  •  Maria2000
20.3. - 22.3.2021
11 Antworten | 4 Autoren 11
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Hallo,
hätte eine Frage, bin Grundstücksbesitzerin in Kärnten und mein Nachbar möchte mit bewehrter Erde über 2,5 m bzw. in der anderen Ecke ca. 3,8 m aufschütten. Die Grundstücke befinden sich in leichter Hanglage. Meine Aussicht nach Osten ist damit dahin. Vermutlich kommt ja auch noch ein Zaun/Absturzsicherung drauf... Ist das baurechtlich abgedeckt?

Danke für eure Antworten

  •  chrismo
  •   Gold-Award
20.3.2021  (#1)

zitat..
Maria2000 schrieb: Ist das baurechtlich abgedeckt?


Stützmauern sind lt. Kärntner Bauordnung ab einer Höhe größer 1m zu bewilligen. D.h. die Errichtung der Stützmauern deines Nachbarn muss bewilligt werden.

Es müssen dann die Bestimmungen zu Abstandsflächen eingehalten werden bzw. mögliche Bestimmungen im Bebauungsplan. Einige Gemeinden erlauben z.B. nur 2m Höhe bei Stützmauern direkt an der Grenze (+Absturzsicherung wie Zaun noch oben drauf), aber mit Abstand können Stützmauern auch höher gebaut werden - wie jedes andere Bauwerk auch.

Du hast kein Recht auf Aussicht. Die Stützmauer ist da nicht anders wie wenn der Nachbar dir ein Haus, Carport oder sonstiges Nebengebäude vorne hin baut.

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  •  Maria2000
21.3.2021  (#2)
Danke für die Antwort, Chrismo.

1m Abstand von der Grundgrenze, dann die bewehrte Erde mit >2,5 m, und 70 Grad-Winkel.
Ich finde das schon eine krasse Geländeveränderung, wodurch auch von oben herab geschaut werden kann, ein Carport oder eine Mauer/Zaun mit einem Garten dahinter wäre mir lieber...
Das Wohnhaus ist dann etwas weiter weg, ca. 8 m, mit einer Außen-Luftwärme-Pumpe in Richtung Westen an meine Grundgrenze. Sind ja auch nicht ganz leise, ca. 50 dB, wäre doch nachbarschaftsfreundlicher, wenn er diese im Norden und damit etwas weiter weg anbringen könnte. Spricht da etwas dagegen? Bauverhandlung ist in zwei Wochen. Kann ich da noch etwas einbringen? Nützt es einen Bausachverständigen beizuziehen?



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  •  tomsl
21.3.2021  (#3)
Hallo Maria,

vielleicht solltet ihr einmal mit euren neuen Nachbarn reden und eure Bedenken äußern? 

Einspruch bei der Bauverhandlung würde ich als letztes Mittel sehen. Das führt zu Verzögerung beim Nachbar, was durchaus unangenehm sein kann. Da ist's dann mit der guten Nachbarschaft gleich vorbei, bevor sie überhaupt eingezogen sind.

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  •  Maria2000
21.3.2021  (#4)
Danke für den Tip. Leider kenne ich sie nicht und wir werden uns das erste mal bei der Bauverhandlung sehen.

Könnte ich, wenn ich schon wenig Chancen habe hier noch eine Änderung zu bewirken, für meine spätere Bebauung weniger Abstand zur Grundgrenze auszuhandeln? (Normalerweise sind es in Kärnten ja 3 Meter?)  Habe ja ohnehin eine Erdwand neben dem Erdgeschoß, dann würde ich halt die Nebenräume dort unterbringen.
Könnte ich das überhaupt mit dem Nachbarn ausmachen?

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
21.3.2021  (#5)

zitat..
Maria2000 schrieb: 1m Abstand von der Grundgrenze, dann die bewehrte Erde mit >2,5 m, und 70 Grad-Winkel.

Du kannst dann nur schauen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Aber 1m weg mit der Steigung geht sich das wohl aus für den Nachbarn.

Anschüttungen vergrößern aber die Abstandsflächen im Verhältnis 6/10. Also wenn z.B. 3m aufgeschüttet werden, dann vergrößert sich die Tiefe der Abstandsfläche um 1,8m.

Auf die Einhaltung der Abstandsregeln kannst du schauen bzw. ist es ja Aufgabe der Gemeinde, diese zu überprüfen. Aber du hast im Bauverfahren die Möglichkeit Einwände zu erheben, falls du denkst, dass diese (Abstand bzw. Gebäudehöhe) nicht eingehalten wurden.

zitat..
Maria2000 schrieb: wäre doch nachbarschaftsfreundlicher, wenn er diese im Norden und damit etwas weiter weg anbringen könnte

Soweit ich weiß, gibt es in Kärnten dazu überhaupt keine baurechtlichen Bestimmungen, wie weit/nah die LWP LWP [Luftwärmepumpe] an die Grenze gebaut werden darf, da die nicht bewilligungspflichtig sind.

Unsere Nachbarn haben sich ihre LWP LWP [Luftwärmepumpe] gegenseitig jeweils ein paar cm von der Grenze entfernt gebaut.

Hier würde ich versuchen, mit dem Nachbar eine einvernehmliche Lösung zu finden. Aber wenn er nicht darauf einsteigt, kannst du erstmal nix machen.

zitat..
Maria2000 schrieb: Sind ja auch nicht ganz leise, ca. 50 dB

Keine Ahnung wie du jetzt auf den konkreten Wert kommst. Aber allgemein. Zivilrechtlich kann man sich gegen Immissionen vom Nachbargrundstück wehren. Es steht da irgendwas davon drin, dass die Geräusche sich nicht von der üblichen Geräuschkulisse abheben dürfen. Wie laut das ist, hängt also immer vom Standort ab (neben einer viel befahrenen Straße dürfen auch LWP LWP [Luftwärmepumpe] lauter sein als in einem sehr ruhigen Wohngebiet).

Oft liest man auch von Grenzwerten an der Grundstücksgrenze von 30db(a) bzw. weniger in der Nacht. Aber das ist so pauschal mMn nicht richtig.



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  •  chrismo
  •   Gold-Award
21.3.2021  (#6)

zitat..
Maria2000 schrieb: für meine spätere Bebauung weniger Abstand zur Grundgrenze auszuhandeln?

Nein.

zitat..
Maria2000 schrieb: Habe ja ohnehin eine Erdwand neben dem Erdgeschoß, dann würde ich halt die Nebenräume dort unterbringen.

Unter bestimmten Bedingungen können Nebengebäude ohnehin näher als die 3m hin gebaut werden.


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  •  Marylu
  •   Bronze-Award
21.3.2021  (#7)

zitat..
Maria2000 schrieb: Danke für den Tip. Leider kenne ich sie nicht und wir werden uns das erste mal bei der Bauverhandlung sehen.

Könnte ich, wenn ich schon wenig Chancen habe hier noch eine Änderung zu bewirken, für meine spätere Bebauung weniger Abstand zur Grundgrenze auszuhandeln? (Normalerweise sind es in Kärnten ja 3 Meter?)  Habe ja ohnehin eine Erdwand neben dem Erdgeschoß, dann würde ich halt die Nebenräume dort unterbringen.
Könnte ich das überhaupt mit dem Nachbarn ausmachen?

Du hast also noch kein Geäude auf dem Grundstück?
Wenn der Nachbar eine Stützmauer macht, könnte Du ja auf dem selben Niveau bauen wie der Nachbar. "Gemeinderat" (auch Kärntenr) hat über kurz oder lang Aushubmaterial zu vergeben.

Vielleicht kannst Dich mit Deinem zukünftigen Nachbarn wegen der Wärmepumpe im Norden verständigen, das andere könnte sogar ein Vorteil sein für Dich.


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  •  tomsl
21.3.2021  (#8)

zitat..
Marylu schrieb: das andere könnte sogar ein Vorteil sein für Dich.

Sehe ich auch so. Wenn ihr noch nicht gebaut habt, berücksichtigt das einfach in eurer Planung!

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  •  Maria2000
21.3.2021  (#9)
Danke Marylu für deine Antworten!

Mein Grundstück ist leider nur 20 x 30 m (30 m Grundgrenze O und W zu meinen Nachbarn). Da werde ich keine großen Abstände, die für eine Aufschüttung erforderlich wären ? Hinbekommen, selbst. wenn das Haus nur zB 8x12 m wäre? Oder wie meintest du das mit dem Vorteil?

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  •  Marylu
  •   Bronze-Award
21.3.2021  (#10)
Ich meinte, vielleicht gleich in einer Ebene zu Deinem Nnachbarn

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  •  Maria2000
22.3.2021  (#11)
Ok, Danke!

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