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Baugenehmigung

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  •  Gast
11.1.2007 1
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Hallo,
wir haben ein Problem mit der Baugenehmigung, die auf sich warten läßt. Die Gemeinde hat sie abgelehnt, obwohl wir formell im Recht sind. Jetzt liegt das Ganze beim Land. Leider wird dies noch ein wenig dauern, bis das Land sich drum kümmern kann.
Darauf angesprochen, daß sich unser Baubeginn ja jetzt um einiges verzögert, meinte der Bearbeiter, "wir sollen ohne Baugenehmigung anfangen, die Strafe ist günstiger als die Verzögerung."
Was haltet ihr davon? Ist das so üblich?
Rechtlich sind wir mit unserm Bauantrag 100% im Recht. Ich habe bloß so meine Zweifel, was passieren könnte wenn wir so anfangen...

  •  bm_rial
11.1.2007  (#1)
würde ich nicht machen - gemäß baugesetz ist ein begonnener bau ohne baugenehmigung ein schwarzbau der im schlimmsten fall mit einem abbruchbescheid geahndet wird. ebenso kann ein grundnachbar einen baustop erwirken - strafe natürlich eingeschlossen. ich persönlich würde deshalb von diesem schritt abraten....

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