« Baurecht  |

Baugenehmigung Faltgarage

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Gast sehrnaiv
27.10. - 8.12.2006 1
1
Liebe Forumsmitglieder, weiß jemand von euch, ob ich für eine Faltgarage (=zeltartige, auf- und zuklappbare Konstruktion a lá Lampion, "fliegender Bau") auf meinem Parkplatz in Schwaz/Tirol eine Baugenehmigung benötige? Auskunft Bauamt: ja, weil per Haken mit Boden verbunden und Ortsbild "verschandelnd"; Stimmt das?

  •  tuerenshop.at
8.12.2006  (#1)
da lässt sich bestimmt darüber streiten - ein haken im boden stellt keine verbindung mit dem boden dar die für mehrere jahre gedacht ist - was wäre denn da am Campingplatz!! hab bei uns gefragt oö wenn ein Grundfest notwendig ist gilt dies als Bauwerk das eine Einreichung erfordert. ist aber sicher alles auslegungssache

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: anders gebaut als bewilliger bauplan?