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Bauführung zurückgelegt [OÖ]

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  •  mouli
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
3.11.2011 - 4.1.2012
15 Antworten 15
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Wir haben heuer mit dem Bau begonnen. Nun sind wir kurz vorm Putzen. Da wir mit unserer Rohbaufirma abgerechnet haben, haben sie auch die Bauführung bei der Gemeinde zurückgelegt.
Nun Benötigt die Gemeine einen neuen Bauführer.. dh. wir sollten einen Formlosen schrieb vom Installateur und Elektriker holen, dass sie die Führung für Heizung bzw. Elektrik übernehmen.
Kennt ihr das? Unser Elektriker hat dies noch nie gehört.
Kann man selbst keine Bauführung machen? Wir leisten doch das meiste selbst wie Dosen gibsen.... Da ist kein Elektriker vor ort?
Bitte um Info! Wir kommen aus OÖ, vielleicht ist dies wieder eine Sonderregelung.

  •  creator
  •   Gold-Award
3.11.2011  (#1)
ich weiß natürlich nicht, was ihr da vereinbart habt, - ... aber gut, wer zahlt, nimmt auch ab und alles als erfüllt an.
nach §40 oö bauordnung, insbesondere abs. 5 http://www.bauordnung.at/oesterreich/oberoesterreich_bauordnung.php dürft ihr bis zum nächsten bauführer nicht weitermachen.

welche voraussetzungen ihr erfüllt, weiß ich auch nicht. die bauführerschaft regelt man normalerweise im vertrag.

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  •  mouli
3.11.2011  (#2)
Bauführer - Ein Neubau braucht einen Bauführer und bei einem Umbau braucht man nichts..
Wie lange braucht man einen Bauführer, bis zum einzug?#
Dh. Installateur und Elektriker, oder gibt es da noch wen?
Was genau muss man da Schreiben für so eine Bauführungsänderung?
Bitte genauer aufschreiben, kenne mich nicht ganz mit dem Bauordnungsscript?


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  •  creator
  •   Gold-Award
3.11.2011  (#3)
einen bauführer muss es bis zum abschluss aller - arbeiten auf der baustelle geben - vgl. §43. wenn euch die gemeinde eh schon netterweise nur einen formlosen zettel auferlegt hat, ja dann macht das doch und schaut, dass die nächsten professionisten die bauherrenschaft übernehmen.
irgendwer muss dann ja die bewilligungsgemäße bauführung bestätigen - also entweder hat euch der baumeister gelinkt oder ihr habt das ned vereinbart. ganz klar ist mir eh nicht, warum ihr dann schon alles zahlt...
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000411

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  •  mouli
4.11.2011  (#4)
Rohbau abgeschlossen - Der rohbau ist in seiner Ausführung ja fertig; die Baufirma hat ja nichts mehr zu tun.
Unsere Elektriker hat von dem noch nichts gehört und fürchtet einen NAchteil für sich.. Da es ein Freund ist, wäre ich froh wenn du mir die andere Seite (Pflichten udn REchte auch erklären könntest für den Bauführer):
Unser Elektriker hat ein Gewerbe nebenbei angemeldet und ist dies noch nciht lange; darum hat er ein paar bedenken.
Unsere Freunde die auch bauen haben dies nach der Rohbauphase dies nicht mehr benötigt und kennen den Bauführerwechsel nicht, darum auch meine Frage...
Wann ist es der Abschluss aller Arbeiten. Wenn wir einziehen, gibt es sicher noch eine Menge offener Arbeiten (Außenputz usw) muss man hier so lange einen Bauführer haben.
Wenn man ein bestehenden Umbau macht, braucht man ja auch keine Bauführer..


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  •  DM Massivbau
  •   Gold-Award
4.11.2011  (#5)
Bauen nach österreichischem Recht -

zitat..
(5) Legt der Bauführer die Bauführung zurück oder wird ihm die Bauführung durch den Bauherrn entzogen, hat der Bauführer dies unverzüglich der Baubehörde anzuzeigen. Bis zur Bestellung eines neuen Bauführers durch den Bauherrn ist die weitere Bauausführung einzustellen; allenfalls erforderliche Sicherungsvorkehrungen sind durch den bisherigen Bauführer zu treffen. Der neue Bauführer hat vor der Übernahme der Bauführung den genehmigten Bauplan bei der Baubehörde zu unterfertigen.




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  •  creator
  •   Gold-Award
4.11.2011  (#6)
@dm massivbau - ja das hab' ich ja wohl eh deutlich gemacht.
@mouli: natürlich würde dann der elektriker auch haften, geanu deswegen braucht's ja auch einen bauführer, der die verantwortung bis zum abschluss der bauarbeiten übernimmt. keine ahnung, was ihr da mit dem baumeister verhandelt habt, aber so schlau scheint mir das nicht abgelaufen zu sein.

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  •  rantamplam
  •   Bronze-Award
7.11.2011  (#7)
naja - denke schlau war der baumeister, weil so braucht er ja auch die Fertigstellung nicht machen! Dann kannst dir später erst wieder einen Baumeister suchen der dir das macht. Der muss dann den ganzen Bau abnehmen und das kannst natürlich auch löhnen!
lg Ran

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  •  humi
20.12.2011  (#8)
Hatte das gleiche problem. nur wir waren schon viel weiter. sprich wir waren gerade beim bodenlegen. ich habe dann einfach eine fertigstelluns meldung abgegeben und pasta.
für die fasade brauchten wir keinen bauführer.
jetzt beim carport hab ich das einfach ignorier bis ein mail der gemeinde kam. die carport firma hat jetzt einfach den plan abgestempelt und somit die bauführung dafür übernommen.
Sie bestätigt damit eigentlich nur die planmäßige durchführung.
Der elektriker haftet ja sowieso mit der abmahme, darum seh ich bei der bauführer übernahme kein problem.

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  •  mouli
27.12.2011  (#9)
Lösung bei uns.. Instalateur übernimmt die Bauführung - Unser Installateur hat die Bauführung für Wasser und Heizung übernommen, somit haben wir momentan einen Bauführer und die Gemeinde ist damit zufrieden..


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.12.2011  (#10)
..möchte die Beiträge im Detail nicht kommentieren....
nur soviel:
da sind sehr viele "Einzelerfahrungen" dabei, die nicht in allen Bundesländern gleich gelten und die auch oft von den einzelnen Gemeinden "individuell" behandelt werden.
Daher: bitte Vorsicht, diese Beiträge kann man in keiner Weise verallgemeinern - viele davon sind rechtlich/gesetzlich absoluter Unsinn (wie z.B. der letzte von mouli, wenn man von Niederösterreich ausgeht....)

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  •  creator
  •   Gold-Award
27.12.2011  (#11)
ach ist das schön.... wenn mal karl10 den part der juristischen spaßbremse übernimmt... andererseits: wenn's der gemeinde taugt, wissensbefreit zu agieren/schlafen, muss man sie ja ned zum nachteil der bauherren wecken...

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
27.12.2011  (#12)
muss ehrlich sagen...dass ich mich auch nicht um das thema gekümmert habe und erst 2 jahre nach rohbauabschluss die fertigstellungsmeldung des bau gemacht habe. die als bauführer gemeldete firma hat da zwei jahre nichts mehr mit meiner baustelle zu tun gehabt, aber zum glück nicht an die gemeinde gemeldet dass sie die bauführung beendet haben.

ich würde nochmals mit der rohbaufirma reden, und ihnen auch einen auftrag vergeben. du hast sowieso auf jeder baustelle die eine oder andere arbeit, die ein baumeister machen könnte (zB estrich, innenputz, einfahrt betonieren, garagenbau oder was auch immer). als gegenleistung sollen sie die bauführerschaft zumidnest gegenüber der gemeinde bis zum bauende übernehmen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.12.2011  (#13)
Danke creator...für solche auflockernden Beiträge ("juristische Spaßbremse" ist echt gut - würde mir selbst nie einfallen)
Zur Sache: kein Problem, wenn´s im Einzelfall allen Recht ist (nach dem Motto: wo kein Kläger, da kein Richter). Es soll nur niemand (vielleicht zu naiv) glauben, das was da in Einzelfällen geschildert wird, sei immer so...

Zur Illustration: NÖ hat im September die Bauordnung geändert - Bauführer müssen seither ausdrücklich zur Übernahme von "Bauleitungen" befugt sein (vorher hat die Befugnis zur Planung und Berechnung genügt).
UND man hat die Strafbestimmungen verschärft: Nicht nur der Bauführer, der eine Bauführung ohne entsprechende Befugnis übernimmt, macht sich strafbar, sondern auch der Bauherr, der einen nicht befugten Bauführer an die Gemeinde meldet, ist jetzt ausdrücklich strafbar!!
Es entscheidet jeder selbst, was er tut; wichtig für mich ist immer zu wissen, welchen Risken man eingeht.
Ist ja auf der Autobahn mit 160 auch so: bewußtes Risiko, weil ein jeder weiß dass es verboten und strafbar ist.
Schlimm ist für mich, etwas zu tun und keine Ahnung zu haben, ob man´s darf oder nicht.

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  •  mouli
  •   Bronze-Award
28.12.2011  (#14)
@Karl10 - Der Rohbau ist fertig und nun kommen die Innenarbeiten, wie eben Heizung und Wasser..
Ist es besser die Rohbaufirma hat die Bauführung, obwohl sie mit dem Wasser/Heizung gar nichts am Hut hat bzw. auch das Verständnis vielleicht nicht.
Sobald die Installationen abgeschlossen sind, wird die Fürhung ev. die Estrich-Firma übernehmen..
Ist auch eine andere.. Ist dies Recht, das einfach eine Führung am Papier steht oder gemeldet ist, ohne das sie bescheid wissen.
Ich finde des mit Bauführung allgemein nicht korrekt, weil mir der Sinn nicht ganz klar ist.. Gibt es da das Thema Eigenleistung? Wer übernimmt für das die Bauführung?
Vielleicht ist in OÖ alles anders, obwohl ich schon glaube das die Grundidee überall gleich ist.
Was zahlt man dafür, das die Firma die Bauführung behält. Unsere Firma hat sicher nichts mehr auf unserem Grundstück zu tun.. Dafür haben wir schon andere Firmen organisiert? Darum meine Fragen bzgl. kosten..


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  •  Vectra
  •   Silber-Award
4.1.2012  (#15)
Was soll - der Bauführer genau machen ? Welche Tätigkeit ? Kurzfristig einen Verputz machen kann jede Firma aus der gesamten EU - sofern sie die entsprechende Tätigkeit in ihrem Herkunftsland ordnungsgemäss ausführt. Oder was soll er machen?

Ein Installateur wird wohl nicht die Arbeit eines Bauunternehmen machen?

Heir mal ein Artikel der zwar nicht direkt in Zusammenhang mit dem Fall hier steht, aber im Großen und Ganzen interessant ist.

http://www.wkstmk.at/Archiv/archiv_mut/mut_16-00/gewerbe.pdf

Hier die EU-RL auf die es sich bezieht.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0022:0142:DE:PDF

Jetzt sind meines Wissens nach weitere Vereinfachungen geplant (Stichwort europ. Berufsausweis etc.)

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