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Bauführerbestätigung

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  •  Eric3400
18.7. - 13.8.2011 1
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Ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Wir haben unser Haus nun endlich fertig, sind eingezogen und haben uns gemeldet. Somit ist auch bei der Gemeinde die Fertigstellungsanzeige erforderlich. Wir haben mit ELK das Haus und mit einem Baumeister den Keller gebaut. Somit brauche ich auch von beiden Bauführern eine entsprechende Bestätigung, in denen mir jeder die Bauausführung im Sinne des Baubescheides bestätigt.

Mit unserem Baumeister haben wir derzeit ein kleines Problem wegen div. Abweichendungen. Daher ist auch eine sehr kleine Teilrechnung (knapp € 3500,- von € 60.000,-) nicht bezahlt. Der Baumeister besteht nun vor der Übermittlung der Bauführerbestätigung auf vollständige Begleichung, was ich nicht tun werde, solange die offenen Punkte nicht geklärt sind. Gleichzeitig drängt die Gemeinde auf die Einreichung der Fertigstellungsanzeige.

Gibt es rechtlich einen Handhabe, eine Verpflichtung für den Bauführer, diese Bestätigung auszustellen oder hänge ich hier tatsächlich in der Luft und bin von meinem Baumeister abhängig?

Alternativ zur bauführerbestätigung wäre eine Begehung durch die Gemeinde. Naturgemäß sind nicht alle Dinge zu 100% fertig. Es gibt z.B. noch kein Stiegengeländer in den Keller. Daher möchte ich mir die Begehung sparen.

  •  Raini
13.8.2011  (#1)
also ich kann dir sagen wie es in der NÖ bauordnung ist und ich denke da sind andere ähnlich.

§30 Fertigstellung
(3) Wird keine Bescheinigung des Bauführers nach Abs. 2 Z. 3 vorgelegt, hat die Baubehörde eine Überprüfung des Bauwerks auf seine bewilligungsgemäße Ausführung durchzuführen.


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