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Baufluchtlinie überschreiten [W]

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  •  nobody4yu
  •  [W]
  •  [Wien]
15.4. - 16.4.2008
2 Antworten 2
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Hallo!
Ich hab heute von einem Energieberater gehört, dass man auch im Neubau mit der Dämmung die Baufluchtlinie überschreiten kann (genau bis 7cm). Ist das korrekt? Gilt das auch für den Bereich der Vorgärten? Ich durchsuchte die Bauordnung von Wien nach dieser Information, fand aber leider keine Hinweise. Können die Experten hier im Forum das bestätigen? Aufstellungsort wäre Wien. Vielen Dank!

  •  TheMechanix
16.4.2008  (#1)
Ist korrekt...und gilt auch für den Vorgarten und für Baulinien und Straßenfluchtlinien - wird in der Wr. Bauordnung in den Paragraphen 83 und 84 geregelt

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  •  nobody4yu
16.4.2008  (#2)
Danke - für deine Antwort!
Hatte mir nur §84 angesehen und dort standen nur allgemeine Richtlinien. Im §83 stehen die ganzen Details.

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