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Bauernsacherl renovieren

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  •  Viola1909
21.10. - 20.11.2019
14 Antworten | 5 Autoren 14
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Hallo zusammen, 

Vl könnt ihr mir weiterhelfen. 
Wir haben ein bauernsacherl welches völlig renovierungsbedürftig ist. 
Jetz ist unsere Frage ob man abreissen und in selber Grundfläche und selben Stil etc neuerrichten kann u darf.
Wenn ich 49% anreisse dann darf ich ja diese so bauen wie ich will wenn wir alles richtig verstanden haben... 

Mit bestem Dank im Voraus 

Viola

  •  MarkoW
  •   Bronze-Award
21.10.2019  (#1)
Kann dir nur empfehlen, geh zur Gemeinde und klär dort ab, was du darfst und was nicht!! Es gibt so eine Lösung im Grünland mit 49% Neubau ...

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  •  Viola1909
21.10.2019  (#2)
Da waren wir schon 2 mal und manchmal habe ich das Gefühl die wissen noch weniger als wir.... Oder wollen nichts wissen. Wir werden dort oft gefragt für wie viel wir verkaufen würden.... Solche alleinlagen gibt es leider nicht mehr oft 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.10.2019  (#3)
Von welchem Bundesland sprechen wir??

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  •  Viola1909
21.10.2019  (#4)
Oö, Bezirk Braunau

Lg

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  •  Viola1909
21.10.2019  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb: Von welchem Bundesland sprechen wir??

Oö, Bezirk Braunau 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.10.2019  (#6)

zitat..
Viola1909 schrieb: und manchmal habe ich das Gefühl die wissen noch weniger als wir....

Wundert mich nicht. Das Gesetz ist hier auch nicht ganz einfach zu verstehen.

zitat..
Viola1909 schrieb: Wenn ich 49% anreisse dann darf ich ja diese so bauen wie ich will wenn wir alles richtig verstanden haben...

Das kann sein oder auch nicht. Hängt noch von mehreren Punkten ab.
 Da musst noch mehr Angaben machen. Wie groß ist das Objekt? wie wurde es bisher (früher) genutzt und wie lange? Seit wann gehört es dir?

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  •  Viola1909
22.10.2019  (#7)
Das Objekt ist im Gesamten 200 qm groß. Grund sind 3ha und 3ha Wald. 

Früher wurde es als Lw genutzt von meinem Opa. Steht seit Jahren still.
Ich bin dort jetzt seit gut 2 Jahren gemeldet weilan mir gesagt hat sonst darf ich nie etwas machen damit. 

Renovieren darf man es auch nicht? 

LG und Danke

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.10.2019  (#8)
Es scheint so, als würde für deinen Fall folgender Absatz aus dem § 30 OÖ Raumordnungsgesetz gelten:

(6) Über Abs. 5 erster Satz hinaus dürfen im Grünland bestehende, mehr als fünf Jahre land- und forstwirtschaftlich verwendete Gebäude und Gebäudeteile für Wohn-, Verwaltungs-, Schulungs-, Seminar- und Lagerzwecke sowie für Klein- und Mittelbetriebe, die die Umgebung nicht wesentlich stören, unter folgenden Voraussetzungen verwendet werden:
1. die land- und forstwirtschaftlichen Gebäude müssen erhaltungswürdig sein;

2. die Gebäude müssen durch eine der Verwendung entsprechende geeignete öffentliche Verkehrsfläche oder eine Verbindung zum öffentlichen Straßennetz aufgeschlossen sein;

3. bauliche Maßnahmen dürfen nur vorgenommen werden, wenn dadurch die gestalterische Qualität des Bestandes nicht gemindert und das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird; der Abbruch und der Neubau von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen ist nur an gleicher Stelle einmalig und im untergeordneten Umfang bezogen auf die Hofstelle zulässig;

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  •  Shan
22.10.2019  (#9)
Wie wäre es mit einen Planer/Architekten, der mit Altbestand/Sanierung Erfahrung hat und zumindest mal den Plan mit diesem anzugehen. Wenn man da genügend Zeit in die Suche investiert, findet man sicher jemand Fähigen, der das Beste rausholt und genau weiß, was erlaubt ist und wie man das umsetzen kann. Im Endeffekt spart man durch eine sinnvolle Planung aus eigener Erfahrung einiges ein.

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  •  MarkoW
  •   Bronze-Award
22.10.2019  (#10)
Frag auf der Gemeinde um einen Termin, bei dem der zuständige Sachverständige vom Bezirksbauamt dabei sein kann - der Bezirk ist im Baugenehmigungsverfahren sowieso als eine der ersten Instanzen miteingebunden. Auf Bezirksebene hams da bestimmt auch mehr Erfahrung bei so Sachen.

Und solltest es wirklich ernst meinen, nimm dir auch jemanden mit, der im Baurecht sattelfest ist und dich dabei unterstützen kann! (zB Architekt, ...).

Problem bei so Sachen ist, dass das Gesetz doch einigen Interpretationsspielraum bietet, und man dadurch oft kein Recht auf sein bestimmtes Bauvorhaben hat! Lösungen sind im Konsens Gemeinde/Bezirk/Land/Naturschutz/Bauherr zu suchen.

Hier findest du die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=10000370

Par. §30 / Abs. 5 bis 8a

Die besagten 49% findest du unter §30/6 unter 3.

LG
Marko

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  •  Viola1909
22.10.2019  (#11)
Ich danke euch allen für die Antworten.
Werde mich ehest möglich mit einem Architekten in Verbindung setzte.... 

Vielen lieben Dank 


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.10.2019  (#12)

zitat..
MarkoW schrieb: Die besagten 49% findest du unter §30/6 unter 3.

Genau diese Gesetzesstelle habe ich oben ja wörtlich zitiert. Da steht aber nirgends "49%"!!! Du interpretierst diese 49% offensichtlich aus der Wortfolge "... im untergeordneten Umfang...".
Da unterliegst du aber einem Irrtum. In der Rechtsprechung wird der Begriff der "Unterordnung" stets als deutlich weniger als 49% ausgelegt, meist so bei 20-25 %.

Man darf hier nicht mit dem Begriff "überwiegend" verwechseln. Hier gehts tatsächlich darum was mehr und was weniger "wiegt" - also in welche Richtung schlägt die Waage aus - und das tut sie schon beim Verhältnis 49:51.
Eine "Unterordnung" hat im juristischen Sinne eine wesentlich deutlichere Ausprägung.

Aber: Was hiezu die Baubehörden in den einzelnen Gemeinden wissen und vor allem was sie tatsächlich tun, kann natürlich im Einzelfall ganz anders aussehen.

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  •  MarkoW
  •   Bronze-Award
26.10.2019  (#13)
Wie so vieles, schwammig formuliert ... bietet dafür aber auch Spielraum.

Darum wichtig: Termin auf der Gemeinde mit allen notwendigen Sachverständigen und alles ausreden. Die 49% stehen tatsächlich so in keinem Gesetz!!

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  •  HeWeJa
20.11.2019  (#14)
Wir hätten komplett abreissen und neu aufbauen dürfen. Soweit ich weiss, wird es in OÖ so gehandhabt, dass du komplett abreissen darfst, wenn du gleich neu einreichst (sprich im Einreichplan den Altbestand als Abriss markierst). Abreissen und nichts machen geht nicht, und "Erhaltenswert" ist sehr dehnbar -->Bauamt auf der Gemeinde. Aja, und beim Sternchenbau redet auch die BH / Abteilung Naturschutz mit, die wollen sich meist auch im Plan verwirklichen (darum habe ich jetzt ein 3° Dach und nicht 6°, weil die es so wollten - das ist der Nebensatz mit "Landschaftsbild" im Gesetz). Bei uns (Steyregg) haben alle Sternchenbauten den max. möglichen Bauplatz von 1000m2.
Tipp: Schau, dass du ganz wegreisst, ein Altbestand hat meist soviele Überraschungen parat, dass es unterm Strich ein Nullsummenspiel (Entsorgung vs. Herumbasteln) ist. Hätte ich hinterher gesehen auch so machen sollen.


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