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Bauen mit GU.. Gewährleistungsansprüche

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  •  ssttjj
5.5.2025
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Hallo,

wir werden vss. mit einem GU bauen. Seine Subfirmen sind alles namhafte Unternehmen (Installationen, Dach, Fenster,..).

Da er unser Vertragspartner ist, müssen wir auch etwaige Mängel, Gewährleistungsansprüche an ihn melden und er regelt das mit den Subs.

Soweit so gut.

Was wäre aber wenn es den GU nicht mehr gäbe? Gehen dann die Gewährleistungsansprüche automatisch auf uns über? Wenn nein, macht es Sinn das im Vertrag festzuhalten, dass sie übergehen, sollte der GU nicht mehr existieren bzw. sich nicht darum kümmern?

  •  kernoel
  •   Gold-Award
5.5.2025  (#1)
Du möchtest mit dem dann nicht mehr existieren GU einen Vertrag aufsetzen, dass die Gewährleistungsansprüche dann auf Dich übergehen? 

Das wird nicht funktionieren. 

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  •  FranzGrande
  •   Silber-Award
5.5.2025  (#2)

zitat..
kernoel schrieb: Du möchtest mit dem dann nicht mehr existieren GU einen Vertrag aufsetzen, dass die Gewährleistungsansprüche dann auf Dich übergehen?

Das wird nicht funktionieren.

Er möchte mit dem GU einen Vertrag aufsetzen, dass die Gewährleistungsansprüche für den Fall der Insolvenz/Löschung des GU auf ihn als seinerzeitigen Auftraggeber gehen. Das würde ich mit meinem Anwalt klären.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.5.2025  (#3)
Habe das hier gefunden:

https://bauherrenhilfe.org/recht/informationen-2/vertraglich-vereinbartes-durchgriffsrecht-im-zusammenhang-mit-gewaehrleistungsanspruechen/

Scheint nicht unüblich zu sein.

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  •  kernoel
  •   Gold-Award
5.5.2025  (#4)
Schau Dir was an. 
Man lernt nie aus. 

Manchmal sollte man einfach nix schreiben 😝

Ziehe mich mit gesenktem Haupt zurück ... 

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  •  ssttjj
5.5.2025  (#5)

zitat..
rabaum schrieb:

Habe das hier gefunden:

https://bauherrenhilfe.org/recht/informationen-2/vertraglich-vereinbartes-durchgriffsrecht-im-zusammenhang-mit-gewaehrleistungsanspruechen/

Scheint nicht unüblich zu sein.

Danke, dann werden wir das auch so in den Vertrag nehmen.


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