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Du möchtest mit dem dann nicht mehr existieren GU einen Vertrag aufsetzen, dass die Gewährleistungsansprüche dann auf Dich übergehen? Das wird nicht funktionieren. |
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Er möchte mit dem GU einen Vertrag aufsetzen, dass die Gewährleistungsansprüche für den Fall der Insolvenz/Löschung des GU auf ihn als seinerzeitigen Auftraggeber gehen. Das würde ich mit meinem Anwalt klären. |
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Habe das hier gefunden: https://bauherrenhilfe.org/recht/informationen-2/vertraglich-vereinbartes-durchgriffsrecht-im-zusammenhang-mit-gewaehrleistungsanspruechen/ Scheint nicht unüblich zu sein. |
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Schau Dir was an. Man lernt nie aus. Manchmal sollte man einfach nix schreiben 😝 Ziehe mich mit gesenktem Haupt zurück ... |
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Danke, dann werden wir das auch so in den Vertrag nehmen. |
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