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Bauen im Grünland

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  •  David321
19.11. - 21.11.2018
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Hallo,

Ich möchte ein bestehendes Gebäude im Grünland zur Hälfte abreißen und ein neues Haus an der Stelle errichten. Meine Frage dazu ist:
Weiß jemand ob der Neubau exakt an der selben Stelle wie der Bestand stehen muss oder können die neuen Mauer etwas von den bestehenden Mauern abweichen? Im OÖ Raumordnungsgesetz  §30 (6) 3. steht:


<table>
<tbody>
<tr>
<td colspan="9">
bauliche Maßnahmen dürfen nur vorgenommen werden, wenn dadurch die gestalterische Qualität des Bestandes nicht gemindert und das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird; der Abbruch und der Neubau von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen ist nur an gleicher Stelle einmalig und im untergeordneten Umfang bezogen auf die Hofstelle zulässig;

</td>
</tr>
</tbody>
</table>

Weiß jemand wie hier die Worte "gleicher Stelle" im rechtlichen Sinne zu interpretieren sind? Bzw. hat hier jemand ein Beispiel für mich.

Danke im Voraus
SG David

  •  Smogi
20.11.2018  (#1)
Wir haben im Grünland ein an ein Wohnhaus angebautes Wirtschaftsgebäude abgerissen und anschließend ein neues Haus an exakt gleicher Stelle gebaut. Die Außenmauern mussten wir einhalten, kleiner geht immer, jedoch darfst du nicht mehr als die Hälfte abreißen.
Du hast noch die Möglichkeit, falls noch nicht vorhanden, zwei Wohnumfeldgebäude mit je max. 50m² Bruttofläche zu errichten (z.B. Garage).
Die Regelung ist mittlerweile sehr streng, da hier viel Schindluder getrieben wurde. Wir mussten uns auch der ursprünglichen Gebäudeform so gut es ging wieder annähern, sprich außer Satteldach war nichts erlaubt.
Die für dich am besten zutreffende Auskunft wirst du wohl von deiner Gemeinde bekommen.
Um von vornherein nicht mit zuviel Erwartungen eine Planung zu starten, würde ich die Möglichkeiten vorab mal abklären.
Wir haben dazu am Beginn der Planung einen Entwurf mit unseren Vorstellungen gezeichnet (von Hand und erstmals nur die Außenansichten) und sind mit diesem dann zur Gemeinde. Nach dem ersten Termin stellte sich heraus, was möglich ist und was nicht.
Viel Glück!

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  •  mike82
  •   Gold-Award
20.11.2018  (#2)

zitat..
David321 schrieb: Ich möchte ein bestehendes Gebäude im Grünland zur Hälfte abreißen


Sacherl oder evtl Sternchenwidmung?

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  •  David321
20.11.2018  (#3)
Hallo Smogi, danke für deine Antwort. Leider befürchte ich auch, dass wir uns an die alten Mauern halten müssen. Wir hätten gerne die Hausausricht etwas optimiert, aber das wird wahrscheinlich dann eher nichts.

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  •  David321
20.11.2018  (#4)
Hallo mike82, bei uns handelt es sich um ein altes Sacherl im Grünland. Es ist keine Sternchenwidmung.

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  •  HGOTT
21.11.2018  (#5)
Guten Morgen, es sind die Mauern genau dort wieder zu errichten wo sie derzeit stehen.
Es sind nur Instandhaltungsarbeiten erlaubt. Alles andere mit der Gemeinde abklären.
Gruß
OTT

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