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Bauen im Grünland möglich? [NÖ]

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  •  hubi
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
14.1. - 17.1.2011
13 Antworten 13
13
Ich hab da eine Frage. Ich hab an meine Garage direkt angrenzend einen Abstellraum im Grüngürtel eingereicht. Ist das möglich?
Mein Baumeister meinte ja. Auf der Gemeinde die Dame meinte nein!
Wem kann ich nun glauben?
Wie gesagt, es ist ein eigener Raum mit 12,99m² direkt angrenzend an die Garage.

Danke im Vorhinein.

Lg,
.jh

  •  gloitom
  •   Silber-Award
14.1.2011  (#1)
dem Bausachverständigen der Baudirektion und in Folge dem Bürgermeister oder umgekehrt emoji

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  •  Netzhaut_Aut
14.1.2011  (#2)
Unser Baugrundstück grenzt auch direkt an ein Grünland welches wir sogar mitgekauft haben. Auf diesem darf lt. Gemeinde nichts gebaut werden, nicht einmal eine Gartenhütte aufgestellt werden.
Weiters darf auch das Niveau nicht verändert werden.

Die Infos sind alle vom zuständigen Bauamt, in schriftlicher Form habe ich dies aber auch noch nicht gelesen.

Beste Grüße

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
14.1.2011  (#3)
Gesetzlich ist das gar keine Frage: eindeutig unzulässig, ohne Wenn und Aber.

Alles andere würde ich in die Kategorie "Deal" einreihen.....

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  •  kunzibus
15.1.2011  (#4)
Bauen im Grünland - Um die Verwirrung perfekt zu machen. Ich darf auf meinem Grünland anzeigepflichtige aber nicht bewilligungspflichtige Gebäude errichten. (zB Pool bis 32m²= anzeigepflichtig nicht Bewilligungspflichtig)


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  •  Karl10
  •   Silber-Award
16.1.2011  (#5)
@kunzibus - von welchem Bundesland sprichst du????

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  •  jagernaut
16.1.2011  (#6)
grünland - lt. info unseres bausachverständigen ist bauen im grünland das an aufgeschlossene baugründe grenzt möglich.
dies gilt anscheinend für nö,bgld
allerdings nur anzeigeplichtige bauvorhaben.
darunter fällt auch ein pool mit bis zu 50 m³.
bei deinem anbau an die garage sehe ich schwarz da dieser bewilligungsplichtig ist.
falls du auf nummer sicher gehen willst und du der gemeinde nicht glaubst, einfacher anruf bei der landesregierung .
dort ist eigentlich immer ein jurist der dir kostenlos auskunft gibt über anliegen die das bauen betrifft.

mfg chris

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
16.1.2011  (#7)
@jagernaut - "...lt. info unseres bausachverständigen ist bauen im grünland das an aufgeschlossene baugründe grenzt möglich....allerdings nur anzeigeplichtige bauvorhaben.....darunter fällt auch ein pool mit bis zu 50 m³....."
Bitte nicht böse sein, aber das ist absoluter Unsinn und schlicht weg falsch!!!

An alle: es ist völlig wertlos, zu solchen bau- und raumordnungsrechtlichen Themen Beiträge zu posten, ohne das Bundesland zu nennen. Es dürfte ja nicht mehr unbekannt sein, dass diese Rechtsmaterien Landessache sind und von Bundesland zu Bundesland oft erheblich abweichen.

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  •  kunzibus
16.1.2011  (#8)
Bundesland ist OÖ Gemeinde ist Weisskirchen - Bundesland ist OÖ Gemeinde ist Weisskirchen

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
16.1.2011  (#9)
@kunzibus - auch deine Aussage von oben ist - bezogen auf Oberösterreich - falsch. In OÖ sind Pools bis 1,50 m Tiefe und max. 35 m² Fläche bewilligungs- und anzeigefrei. D.h. man darf sie bis zu dieser Größe überall errichten. Wenn sie tiefer oder größer sind, dann sind sie anzeigepflichtig. Im Grünland ist die Anzeige für einen Pool zu untersagen, d.h. nicht zulässig, weil der Pool ja nichts mit einer widmungsgemäßen Grünlandnutzung zu tun hat (ausgenommen bei Wohnhäusern von landwirtschaftlichen Betrieben).

Mit all diesen Halbwahrheiten und Vermutungen tragt ihr tatsächlich sehr zur Verwirrung bei...

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  •  kunzibus
16.1.2011  (#10)
Wieso halbwahreiten - Mein Bauland grenzt an mein eigenes Grünland. (Sprich meine Parzelle hat 450m² Bauland und 300m² Grünland. Beide Grundstücke gehören mir. Die Grenze ist nur auf einem Plan sichtbar. Sprich mein Garten ist als Grünland gewidmet.

In meinem Garten wird jetzt ein Pool 8x4x1,5 und eine Gartenhütte mit 14m² gemacht. Die Gemeinde hat nichts dagegen. Meine Nachbarn haben den Pool schon errichtet. Alles kein Problem.



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  •  Karl10
  •   Silber-Award
16.1.2011  (#11)
@kunzibus - Na das sag ich ja: ich hab geschrieben, dass bis 35m² und bis 1,5 m der Pool anzeige- und bewilligungsFREI ist. Daher ist die Widmung völlig egal.

Du hast allerdings weiter oben geschrieben, dass man im Grünland anzeigepflichtige aber nicht bewilligungspflichtige Vorhaben errichten darft und dass der Pool mit 32 m² anzeigepflichtig ist (und daher im Grünland erlaubt) - das stimmt so aber nicht; bitte den eigenen Text genau lesen!!!



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  •  hubi
17.1.2011  (#12)
@karl - also ich bin aus NÖ. Und ich hab nun die Frage, weil mein Baumeister meinte, dass man einen Abstellraum im Grünland bauen darf.
Nun hab ich den Einreichplan bei der Gemeinde abgegeben und da wurde ich gleich angegangen! ;)))
Also was ist nun wahr und was nicht? Bin im Moment etwas verwirrt! *fg*

lg,
.jh

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
17.1.2011  (#13)
@hubi - Habs am 14.1. hier schon klar geschrieben: Ist im Grünland nicht zulässig...schade um den Einreichplan - den du hoffentlich dem Baumeister in Anbetracht der Fehlinformation nicht bezahlst!

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