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·gelöst· Bauen auf Grundstück ohne Bebauungsplan - Steiermark [Stmk]

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  •  Joulia
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
14.12. - 30.12.2022
11 Antworten | 7 Autoren 11
11
Ich grüße euch,

folgende Ausgangslage: Wir wollen auf einem Grundstück (bereits in Eigentum) bauen, für das es keinen Bebauungsplan gibt. Aussage vom Baubeamten meiner Gemeinde: "Ortsüblichkeit" jedes Entwurfes muss von Bausachverständigen bestätigt werden, er kann also ohne diese Einschätzung keinerlei Aussage machen über Dinge wie maximal zulässige Höhe des Hauses, erlaubte Dachneigung (Bereich), erlaubte Farben/Oberflächen ja nichtmal die erlaubten Dacharten kann er mir definitiv sagen (Nach dem Motto "Mochst hoit a Sottldoch so wie die meisten in da Siedlung owa wost wirklich genau dearfst kann i da ned sogn"). Es gibt nur die Aussage, dass das Haus "ortsüblich" geplant werden muss. Unser Grundstück ist direkt an der Gemeindegrenze, und in der Nachbargemeinde gibt es sämtliche Dachformen/Baukörper/Flachdächer etc. in unmittelbarer Nähe. Wie wirkt sich dass auf die "ortsüblichkeit" aus? Zählt hier nur welcher Gemeinde  das Grundstück zuzuordnen ist oder ein gewisser Umkreis um das Grundstück?

Interessanterweise gibt es auch in unserer Gemeinde Häuser die m.E. sehr modern sind und alles andere als "ortsüblich" gebaut wurden . Auffällig ist dass die Besitzer dieser Häuser meist der selben Partei wie der Bürgermeister angehören.

Ich warte nun jedenfalls mittlerweile schon fast 4 Wochen nur auf eine informelle (!) Aussage bzgl. welche Einschränkungen konkret zu beachten sind damit es als "ortsüblich" durchgeht.  Abgesehen von der Bearbeitungsdauer: Das alles riecht für mich etwas nach Willkür, denn je nachdem wie der Bausachverständige an dem Tag aufgelegt wird an einem Tag etwas als "ortsüblich" tituliert und an einem anderen Tag etwas als "nicht ortsüblich". Wenn man ein Haus plant dass prinzipiell mit dem Stmk. Baugesetz vereinbar ist kann der Sachverständige doch eingespart werden oder nicht? Denn egal was der sagt, es gäbe keine rechtliche Handhabe für diesen etwas am Plan zu beinspruchen, stimmt das soweit?

  •  Pony01
16.12.2022  (#1)
Morgen!
Ich bin zwar nicht in der Steiermark zu Hause, würde aber folgendes machen:
- frag mal einen Hausbesitzer eines " modern errichteten EFH " wie es bei denen abgelaufen ist.
- sind die zuständigen Mitarbeiter Eurer Gemeinde nicht willig oder fähig eine klare Auskunft zu machen wende Dich an die Bauabteilung der Landesregierung Deines Bundeslandes.

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  •  Joulia
16.12.2022  (#2)
Servus!

zitat..
Pony01 schrieb: frag mal einen Hausbesitzer eines " modern errichteten EFH " wie es bei denen abgelaufen ist.

Die stehen leider alle in der Nachbargemeinde, wie gesagt, unsere Grundstücksgrenze ist gleichzeitig auch Gemeindegrenze. Das was die mir sagen wird zwar interessant sein, aber ich befürchte es wird wenig bringen.

zitat..
Pony01 schrieb: - sind die zuständigen Mitarbeiter Eurer Gemeinde nicht willig oder fähig eine klare Auskunft zu machen wende Dich an die Bauabteilung der Landesregierung Deines Bundeslandes.

Hab mittlerweile eine konkretere Antwort von der Gemeinde erhalten, aber was als "ortsüblich" gesehen wird scheint vollkommen willkürlich von der Baubehörde entschieden zu werden. Schade dass das nicht klarer geregelt ist. Aber gut, das was sie mir vorschreiben damit kann ich -zumindest vorerst- leben, auch wenn es Einschränkungen gibt die bei den Häusern in der Umgebung definitiv nicht der Fall waren. 
Wenn man bei der Landesregierung nachfragt, kann dieser die Gemeinde "overrulen" was die Ortsüblichkeit angeht?


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  •  Deep
  •   Bronze-Award
21.12.2022  (#3)

zitat..
Joulia schrieb:
Wenn man bei der Landesregierung nachfragt, kann dieser die Gemeinde "overrulen" was die Ortsüblichkeit angeht?

Ja


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.12.2022  (#4)

zitat..
Joulia schrieb: Wenn man bei der Landesregierung nachfragt, kann dieser die Gemeinde "overrulen" was die Ortsüblichkeit angeht?

zitat..
Deep schrieb: Ja

NEIN!
So einfach kann man das nicht sagen. Wenn man bei der Landesregierung "nachfragt", was glaubst du, was dann passiert? Richtig: nichts!




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  •  Deep
  •   Bronze-Award
23.12.2022  (#5)
Wenn man eine Baubewilligung vom Land bekommt (wie auch immer), dann kann man die Gemeinde getrost ignorieren. Das ist wohl mit "overrulen" gemeint.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.12.2022  (#6)
Eine "Baubewilligung vom Land" gibt es nicht. Der Bürgermeister ist Baubehörde und nicht "das Land".

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  •  Deep
  •   Bronze-Award
23.12.2022  (#7)
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74835897/DE/

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  •  nala123
23.12.2022  (#8)

zitat..
Deep schrieb:

https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74835897/DE/

Hast du diesen Link auch gelesen? 😬
Wo steht denn da etwas davon, dass das Land Baubewilligungen erteilen kann?

Das Land ist Aufsichtsbehörde, Baubehörde ist und bleibt die Gemeinde.
Du kannst zwar beim Land eine baurechtliche Auskunft einholen, den Bescheid bekommst du dann trotzdem oder auch nicht von der Gemeinde.


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  •  Deep
  •   Bronze-Award
23.12.2022  (#9)
Werde mich schlau machen. Hab erst letztens davon gehört (war aber nie selbst betroffen). 

1
  •  BAULEItEr
29.12.2022  (#10)

zitat..
Joulia schrieb: er kann also ohne diese Einschätzung keinerlei Aussage machen über Dinge wie maximal zulässige Höhe des Hauses, erlaubte Dachneigung (Bereich), erlaubte Farben/Oberflächen ja nichtmal die erlaubten Dacharten kann er mir definitiv sagen

§18 Stmk. Baugesetz.

https://www.stattegg.eu/fileadmin/Stattegg/Dokumente/Bauangelegenheiten/AntragAufFestlegungDerBebauungsgrundlagen.pdf

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  •  Gschmackig
30.12.2022  (#11)

zitat..
Karl10 schrieb: Der Bürgermeister ist Baubehörde

So ist es, daher mein Rat - Bürgermeister kontaktieren und grob deine Vorstellungen kommunizieren. Z.b. Bungalow oder 2-geschoßig, Dachform und Farbe, Einfahrt, Position am Grundstück, etc. wenn für ihn soweit ok - Planer beauftragen
Es empfihelt sich auch mit dem ersten Entwurf zum Bausprechtag der Gemeinde zu gehen und diesen zu besprechen bzw. Rückmeldung einholen - dann weiterplanen =)

Wir haben es jedenfalls so gemacht in der STMK, Vorteil man lernt auch gleich in der Gemeinde alle kennen!


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