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Bauen auf fremden Grund

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  •  MPorak
6.9. - 15.9.2013
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Obwohl ich das WWW mehrmals durchsucht habe ich finde keine Quelle die mir helfen könnte. Ich hoffe auf dieses Forum....

Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung, wo die Reihenhäuser / Grund im Eigentum stehen, die Wege oder Grünflächen im Gemeinschaftsbesitz. Nun hat einer der Eigentümer auf einer der Grünflächen im Gemeinschaftsbesitz unberechtigt ein Gartenhaus und einen Abstellplatz für seinen Anhänger errichtet. Und benutzt diese auch.

Was ist das juristisch und wie kann man dagegen angehen?
Müssen alle Eigentümer klagen oder kann dies die Verwaltung die für die Gemeinschaftseinrichtungen zuständig ist ?

  •  kech
  •   Bronze-Award
7.9.2013  (#1)
Meines Wissens darf kein Eigentümer ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft auf einem gemeinsamen Grundstück Veränderungen vornehmen.
Idealerweise gibt es bei Euch etwas, das - vergleichbar mit einer Hausordnung - die Rechte und Pflichten der Eigentümer auflistet. Dann könntest du den Verursacher zunächst einmal selbst damit konfrontieren. Ist er uneinsichtig, unbedingt an die Verwaltung melden. Diese wird ihm dann im Namen der Eigentümergemeinschaft vermutlich auftragen, die Bauten zu entfernen.
Ich wünsche dir, dass keine gerichtlichen Schritte nötig sein werden und er von sich aus alles entfernt.


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  •  joski
  •   Gold-Award
15.9.2013  (#2)
..das ist die Angelegenheit der Hausverwaltung.
Stelle deine Anfrage an diese, mit der Frage was sie dagegen unternehmen wird.
Danach hast du immer noch deinen Weg offen.

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