Bauen auf eingetragener Grünfläche? [NÖ]
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"Eingetragene Grünfläche" bedeutet offensichtlich die Flächnewidmungsart Grünland. Da du die ehemaligen Wirtschaftsgebäude abbrichst und dann nur noch ein Wohnhaus stehen soll, betreibst du dort offensichtlich keine Landwirtschaft. Dann darfst dort auch nichts bauen. Und: eine Umwidmungs kann man nicht erzwingen. Wenn die Gemeinde nicht will, dann wirds auch nichts werden. Falls noch Fragen sind, solltest auch das Bundesland sagen. |

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