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Bauen an der Parzellengrenze... (in NÖ) [NÖ]

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  •  Jelly
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
14.1. - 16.1.2013
7 Antworten 7
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Hallo an alle!

Bei uns besteht die möglichkeit, das haus an die parzellengrenze zu bauen. soweit nicht ungewöhnliches

nur ist die benachbarte parzelle ebenfalls in unserem besitz, und auf dieser parzelle wollen wir unsere garage hin bauen, ebenfalls an die parzellengrenze also direkt ans haus

sollte ja eigentlich kein problem sein oder?

nur hätten wir im OG gerne auf dieser seite (beim WC) ein fenster nach draußen DAS ist allerdings ein problem

könnte man mit dem OG von der parzellengrenze weg rücken und dann ein fenster einbauen? wie weit müsste man da weg?

wieder diese berühmten 3m???

danke schon mal im voraus für eure antworten

  •  alfa2
  •   Silber-Award
14.1.2013  (#1)

zitat..
DAS ist allerdings ein problem


warum ist das ein problem? was haben die vom Bauamt gesagt?

alternativ kannst die parzellen zusammenlegen, dann ist die grenze weg... das zusammenlegen ist soviel ich weis "nur" ein formalakt, also geht ohne vermesser und plan und so...

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  •  Jelly
14.1.2013  (#2)
warum das ein problem sein soll?
naja fenster an einer mauer die auf der parzellengrenze steht ist meiner meinung nach ja nicht erlaubt

zitat..
"nur" ein formalakt


vermesser braucht man nicht, aber ganz grais wirds auch nicht sein oder? oder ist das auch nur formsache von sagen wir mal 200,- bis 500,- euro???

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
14.1.2013  (#3)
karl10 wirds dir genau erklären können...

ob es bei dir ein problem ist oder nicht kann dir dein bauamt sagen... oft haben die eine andere meinung als es die eigene ist

vor knapp 2 jahren habe ich mich auch interessiert eine grundstückszusammenlegung zu machen und mir wurde damals gesagt, dass da 1 Formular zum ausfüllen ist und die bearbeitungsgebühr zu zahlen ist (ca. 50€), sofern ich mich recht erinner
das meinte ich mit formalakt, die gemeinde könnte da nur was dagegen haben, wenn es den bebauungsbestimmungen widerspricht, aber bei einer zusammenlegung ist das normal kein thema


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  •  insis
  •   Bronze-Award
15.1.2013  (#4)
Also eine Grundstückszusammenlegung um € 50? wo,wann wie??

Das wird's mit Sicherheit nie spielen, da werden einige daran mitverdienen (Vertragserstellung, Beglaubigung, Einverleibung).

fg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.1.2013  (#5)
..an der Grundgrenze und im Abstand bis zu 3 m ist gesetzlich eine Brandwand notwendig, d.h. keine Öffnung, kein Fenster.

Daher: entweder aufs Fenster verzichten oder die Grundstücke zusammenlegen.

Zusammenlegen: ist tatsächlich mehr oder weniger nur eine Formsache, wenn beide Grundstücke in der selben Einlagezahl liegen. Da brauchts keine Verträge, sondern nur ein Formular beim Vermessungsamt (wie alfa2 sagte).
Aber Achtung: eine Grundvereinigung im Bauland kann (muss nicht) eine Grundabtretung an die Verkehrsfläche auslösen. Das braucht einen Teilungsplan vom Geometer und der kostet natürlich....

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
16.1.2013  (#6)
@insis: spielts doch, wozu willst mit dir selbst einen vertrag machen?

lg

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  •  insis
  •   Bronze-Award
16.1.2013  (#7)
Sorry, wohl etwas zu kompliziert gedacht ..

fg

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