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Baubewilligung oder Bauordnung? [Stmk]

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  •  samoth
  •   Gold-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
6.3.2013
2 Antworten 2
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Hallo,

nachdem es jetzt langsam aber sicher ins Finale geht (geplanter Einzug im Mai), stell´ ich mir die Frage, was muss ich tatsächlich der Gemeinde zur Erteilung der Benützungsbewilligung vorlegen.
Die Bauordnung für die Steiermark sieht das vor:
http://www.bauordnung.at/oesterreich/steiermark/steiermark_baugesetz_paragraph_38.php

In der Baugenehmigung wurden aber noch weitere Bestätigungen angeführt die vorzulegen sind. So zb., dass der Kanal ordnungsgemäß angeschlossen wurde, oder dass die Versickerung auf eigenem Grund in ausreichendem Maße gewährleistet ist, etc...

Gehen die Auflagen in der Baubewilligung nun über die Bauordnung, oder zieht doch die Bauordnung.

lg
tom

  •  creator
  •   Gold-Award
6.3.2013  (#1)

zitat..
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:

1. eine Bescheinigung des Bauführers oder eines Ziviltechnikers mit einschlägiger Befugnis über die bewilligungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung unter Angabe allfälliger geringfügiger Abweichungen; (5)


damit sollte es klar sein: wennst - aufrgund von bebauungsplan oder sonstiger vorschriften, regeln, etc. - im baubewilligungsbescheid auflagen erteilt bekommen hast, sind diese zu erfüllen. von der rechtmäßigkeit der auflagen wirst dich ja hoffentlich vor abgabe eines rechtsmittelverzichts oder ablauf der rechtsmittelfrist erkundigt haben...

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  •  samoth
  •   Gold-Award
6.3.2013  (#2)
über die

zitat..
Bauvorschriften entsprechende Bauausführung


bin ich drübergestolpert.
Somit ist´s klar, danke. Ist ja auch kein Problem, mich hat´s einfach nur interessiert.

lg
tom

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