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Baubescheid wichtiger als Auschreibung? [NÖ]

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  •  dynamite
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
29.7. - 17.8.2015
8 Antworten 8
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Hallo an alle,

habe eine knifflige Frage.
Wir haben eine Ausschreibung an den Baumeister dazumals geschickt wo die Fassade als Ganzes mit EPS zu machen war und haben ein Angebot bekommen welches das auch beinhaltet.
Nun war es jedoch so das bei der Baubesprechung ein Spruch erfolgt ist wo ich die Feuermauer zum Nachbarn mit "Nicht brennbaren Material" (Paragraph 57 der Bautechnikverordnung) auszuführen habe (der Baumeister war dort Vor-Ort und hat den Spruch auch bekommen).
Nun hat der Baumeister das aber verabsäumt und laut Angebot gearbeitet.
Was zählt nun mehr, das was ich ihn "gesagt" habe oder was im Spruch steht.
Eigentlich denke ich das er "Schuld" ist den es gibt ja eine Hinweispflicht bzw. hat er den Spruch ja auch bekommen.
In der Ausschreibungs/Angebotsphase war es ja noch nicht bekannt, erst nachdem die Baubesprechung war.
Das ich den Aufpreis für das Material zu zahlen hätte nun wäre mir klar, aber sonst würde ich keinen Cent mehr zahlen --> seht ihr das auch so?

Danke für Eure Hilfe!!

  •  bobthebuilder
29.7.2015  (#1)
Also wenn mein Baumeister bei der Verhandlung dabei ist (was er auch sein wird da er dies als Feature seines Angebots (Beratung und Begleitung bei der Bauverhandlung) bewirbt), sich dort etwas bauliches ändert und er es nicht auf die Reihe bekommt sich bis zum Bau daran zu erinnern dann würd ich ihm auch keinen cent fürs "ausbügeln" zahlen. (Ausser, wie von dir erwähnt, den Aufpreis aufs feuerfeste Material)
Hätte er nicht einen neuen Einreichplan abgeben müssen welche die vorgeschriebene Feuermauer dokumentiert?

Und die Änderung im Polierplan hätte wohl auch von Ihm kommen müssen.

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  •  Richard3007
29.7.2015  (#2)
Sehe ich auch so. Aufpreis für das teurere Material gerechtfertigt. Da du es ja auch vorher wusstest das es so kommen wird. Aber für den entstandenen Schaden muss er grade stehen, da er es nach Baubescheid ausführen muss!
Es war seine Schlamperei.
Wenn du auf Stur stellen willst, bräuchtest das teurere Material auch nicht bezahlen, maximal 10% mehr wenn er kein Nachtragsangebot gemacht hat!

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
29.7.2015  (#3)
Ich nehme einmal an, der Baumeister war der Bauführer?
Wie wollte er denn die Fertigstellung bescheinigen wollen?
NÖ Bauordnung §30:
... eine Bescheinigung des Bauführers ... über die bewilligungsgemäße Ausführung (auch Eigenleistung) des Bauwerks

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  •  dynamite
  •   Silber-Award
29.7.2015  (#4)
Gut das ihr das auch so seht, dachte schon ich bin daneben als ich heute das Mail vom Baumeister bekommen habe mit der Bestätigung das er die Fassade laut Angebot/Ausschreibung erstellt hat.
Das mir das gar nichts bringt ist klar (weil eben EPS).
Mal schauen was auf meine Mail nun zurückkommt --> Hinweis auf Spruch der auch an ihn gegangen ist bzw. eine Vertretung von ihn ja VorOrt war über die Ausführung der Feuermauer mit nicht brennbaren Material.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.7.2015  (#5)
Klar, dass den Baumeister eine Schuld trifft. Bin mir aber nicht so sicher, ob du ihm alles umhängen kannst.
Bauherr - bist DU
Auftraggeber - bist DU
Bescheidadressat (mit den Auflagen) - bist DU
Bei der Bauverhandlung warst auch dabei und hast mitbekommen, dass die Fassade laut Angebot nicht geht. Warum hast nicht nachgefragt, was da jetzt kommt, was das andere Material kostet usw., kurz: was sich ändert! Du hast deinen Auftrag nicht geändert! (obwohl du gewußt hast, dass es so nicht geht)

Ganz ohne Teilschuld sehe ich dich da leider nicht!

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  •  dynamite
  •   Silber-Award
29.7.2015  (#6)
Naja aber ich hab das ehrlich gesagt nicht mitbekommen das das bei der Baubesprechung extra zu Wort gekommen ist (denke das ist eher ein Allgemeiner Punkt bei Sanierungen/Zubauten).
Und für was hab ich den einen Baumeister der auch Baukoordinator ist.
Ich bin aus der IT, da muß ich mich nicht mit allen auskennen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.7.2015  (#7)

zitat..
dynamite schrieb: Naja aber ich hab das ehrlich gesagt nicht mitbekommen das das bei der Baubesprechung extra zu Wort gekommen ist

War ja eine Auflage im Bescheid, oder?? Und der Bescheid bzw. dessen Auflagen sind an dich - den Bauwerber - gerichtet und an sonst niemanden.

zitat..
dynamite schrieb: Und für was hab ich den einen Baumeister der auch Baukoordinator ist.

Da ist die Frage, was ihr im Detail vereinbart habt? Steht irgendwo explizit, dass du von deinem Baumeister im Bauverfahren VERTRETEN wirst?? (und er also an deiner Stelle und in deinem Namen spricht, handelt, agiert usw.??

Man muss sich selbst nicht auskennen.
Dann gibts 2 Möglichkeiten: Man lässt sich "beraten", bleibt damit aber selbst an der "Front" und weiterhin selbst verantwortlich, oder
man lässt sich vertreten; dann tritt der andere an deine Stelle (mit allen Kompetenzen und Verantwortungen

Wie gesagt: kommt also drauf an, was ihr vereinbart habt


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  •  dynamite
  •   Silber-Award
17.8.2015  (#8)
BM bestätigt mir die richtige Ausführung seinerseits.

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