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Baubehördliche Bewilligung - bindend?

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  •  Nirvana
1.5. - 2.5.2018
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Guten Tag,

gestatten Sie mir bitte eine Frage bezüglich eines Zubaues zu einer bestehenden Produktionshalle in Tirol. Wenn in der baubehördichen Bewilligung als Vorgabe steht: "Es müssen 10 zusätzliche KFZ-Abstellplätze auf eigenem Grund errichtet werden" und der Bauherr verzichtet auf die Errichtung dieser Parkplätze und nützt den zur Verfügung stehenden Grund lieber für einen größeren Zubau, wie bindend ist denn diese 'Klausel' in der behördlichen Bewilligung? Die Baubewilligung orientiert sich ja an den diversen Bau-Gesetzen. Bei Gebäuden ist eben immer auch die Frage, wo parken die Autos. Laut Tiroler Bauordnung besteht ja die Möglichkeit, die benötigten Parkflächen in einem bestimmten Radius (max. 300 m entfernt) anzumieten. Wenn aber in der baubehördlichen Bewilligung ausdrücklich steht, die benötigten Parkplätze müssen "auf eigenem Grund" errichtet werden, ist die bauliche Anlage dann ein Schwarzbau? Es wurde nämlich kein einziger zustätzlicher Parkplatz errichtet, also in Summe auf die Errichtung von 10 Parkplätzen einfach verzichtet. Es wäre sehr nett, wenn mir hier jemand rechtliche Auskunft geben würde. Vielen Dank.

  •  kech
  •   Silber-Award
1.5.2018  (#1)
Steht im Baubewilligungsbescheid, dass 10 Parkplätze auf Eigengrund zu errichten sind, ist das bindend. 
Der Bauherr kann nicht eigenmächtig darauf verzichten. Er hätte dann das Bauvorhaben nicht bewilligungsgemäß ausgeführt. 
Mit dem Anmieten von Parkplätzen auf Fremdgrund kann er die Baubewilligung nicht umgehen.

Wenn er auf der vorgesehenen Grundfläche stattdessen ein Gebäude oder einen größeren Zubau errichtet, ist das ein Schwarzbau. Schwer vorstellbar, dass er dafür nachträglich eine Bewilligung erhält. Die Parkplätze wird er jedenfalls auch dann entsprechend der Baubewilligung errichten müssen. 

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
2.5.2018  (#2)
die bewilligung ist ein bescheid. entweder du setzt die auflagen um oder du hast eine andere rechtsansicht, dann musst du berufen mit deinen argumenten. aber verwechsle baurecht nicht mit betriebsanlagengenehmigungen. bei zweiteren ist es ok, wenn man erforderliche parkplätze, ruheräume usw. extern aus der nähe anmietet. bei einem bauprojekt sind aber solche flächen einzukalkulieren.

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