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Baubeginnanzeige Bgld [B]

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  •  sk1978
  •  [B]
  •  [Burgenland]
1.10. - 3.10.2013
5 Antworten 5
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Wer hat die Baubeginnanzeige durchzuführen?

lt. §24 Bgld Baugesetz hat der Bauträger die Anzeige des Baubeginns durchzuführen, in meinem Baubescheid steht aber Bauwerber drin ...

  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.10.2013  (#1)
Hast den von dir zitierten § 24 auch gelesen??? Wenn du ihn schon selbst zitierst, dann solltest ihn auch selbst vorweg gelesen haben! Da steht nichts von "BAuträger" drin, sondern ganz klar "Bauwerber". Also, was ist die Frage??

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
1.10.2013  (#2)
Du

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  •  sk1978
2.10.2013  (#3)
@karl: ich bin ja nicht bauträger ... hab jetzt den baumeister vorbeigeschickt und hab selbst auch nochmal hingeschaut.
ist tatsächlich bauwerber pflicht.

auf los gehts los ... montag rollt der bagger an

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.10.2013  (#4)

zitat..
sk1978 schrieb: @karl: ich bin ja nicht bauträger

Hat keiner gesagt...ist auch egal, wer Bauträger ist....was willst mit diesem Hinweis in Zusammenhang mit deiner Frage eigentlich sagen??? War ja nicht die Frage, WER der BAuträger ist, sondern wer die BAubeginnsanzeige zu machen hat!

zitat..
sk1978 schrieb: hab jetzt den baumeister vorbeigeschickt und hab selbst auch nochmal hingeschaut.

Wo vorbeigeschickt und wo hingeschaut??? Und was habt ihr dort gesehen??

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  •  sk1978
3.10.2013  (#5)
ich hab im internet scheinbar nicht den richtigen §24(2) erwischt - da stand definitiv "bauträger ist verpflichtet den baubeginn anzuzeigen". möglicherweise gilt das für größere Bauten ... kA

@karl: du stellst schon komuische fragen ... sorry.

natürlich bei der Baubehörde 1ter Instanz - also beim Gemeindeamt/Bürgermeister ist der Beginn anzuzeigen.


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