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Bauanzeige [NÖ]

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  •  dagobert
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
10.11. - 13.11.2009
11 Antworten 11
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Am 21.Sep.2009 gab ich persönlich meine Bauanzeige (für ein neues Dach, Fenster Solar und VWS …..) auf der Gemeinde ab (NÖ).
Der Herr für Bauangelegenheiten schaute sich meine Unterlagen an und sagte dass für alle Sanierungs-Arbeiten eine Bauanzeige reicht.

Zwei Tage darauf bekam ich einen Erlagschein für Bundesgebühren (den ich sofort einzahlte),
und die Bestätigung für den Erhalt der Bauanzeige samt Beilagen.
Drei Wochen später bekam die Bauanzeige inkl. Pläne und EAW Abgestempelt zurück.
Am 16. November 09 sind es dann schon acht Wochen das ich keinen Bescheid darüber bekommen habe ob die Bauanzeige bewilligt (genehmigt) wurde oder nicht.

Wie lange muss man auf so einen Bescheid normaler weiße warten?
Wie ist der Ablauf bei Euch gewesen?
??

  •  Karl10
11.11.2009  (#1)
Bauanzeige - Vorweg einmal zum Wichtigsten:
Bauanzeige bedeutet, dass du keinen Genehmigungsbescheid bekommst. Nach Ablauf von 8 Wochen darf der Anzeigenleger das anzeigte Vorhaben ausführen. Das braucht vom Gesetz her keine ausdrückliche (zustimmende) Reaktion (sprich: Genehmigung) der Baubehörde. Nur wenn die Bauanzeige nicht zur Kenntnis genommen werden kann, muss die Baubehörde die Bauanzeige innerhalb von 8 Wochen mit Bescheid untersagen.
Soweit ist für dich also alles in Ordnung: 8 Wochen sind vorbei - kein Untersagungsbescheid eingetroffen - daher darfst du das angezeigte Vorhaben ausführen.
Wo ich vielleicht Bedenken habe ist das "neue Dach". Kannst du das näher erklären? Was war früher(Konstruktion, Materialien, Farben)? Was alles hast du ersetzt? Wie schaut´s jetzt aus?
Das ist deswegen interessant, weil ein "neues Dach" keinesfalls mit einer Bauanzeige geht. Entweder ist das "neue Dach" baubehördlich bewilligungspflichtig (§14 Z. 4 NÖ Bauordnung: Abänderung von Bauwerken), oder es ist dann, wenn man es als reine Instandsetzung einstufen kann, überhaupt bewilligungs- und anzeigefrei - d.h. du brauchts von der Baubehörde dafür gar nichts.
Wenn´s dir nichts ausmacht, wäre interessant die Gemeinde zu wissen.

Meinst du mit "EAW" Energieausweis?? Wozu hast du den der Baubehörde vorgelegt?? Für die von dir angeführten Vorhaben war das ja gar nicht notwendig!! Oder hast du da noch was anderes baulich gemacht?



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  •  dagobert
11.11.2009  (#2)
Bauanzeige - Das bestehende Dach ist mit Welleternitplatten gedeckt und wir durch ein Prefa Aluminiumdach ersetzt. An der Dachkonstruktion wird nichts verändert.
Ersetzt wurde noch nichts, wir fangen erst an.
Den Energieausweis habe ich deshalb mit abgegeben weil mir das von einem Bekannten empfohlen wurde.
Das mit den 8 Wochen hat mir niemand gesagt, nur das ich in nächster Zeit meine Unterlagen abgestempelt wieder zurückbekomme.
Am besten wird sein das ich bei der Gemeinde vorbei schaue oder anrufe um nachzufragen ob auch wirklich alles in Ordnung ist (geht).
Oder brauche ich das wirklich nicht zu tun?


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  •  Karl10
11.11.2009  (#3)
..Es ist tatsächlich so, dass du nicht hingehen brauchst und nach Ablauf der 8 Wochen automatisch beginnen darfst. Würde etwas gegen das Vorhaben sprechen, müsstest du innerhalb von 8 Wochen einen Bescheid mit Untersagung bekommen. So sieht es das Gesetz vor und tatsächlich gehen viele nicht mehr nachfragen. Ein Kontakt mit der Baubehörde bzw. mit dem dortigen Sachbearbeiter ist daher gesetzlich nicht zwingend, hat aber noch nie geschadet und ist für ein weiteres gutes Verhältnis sicherlich föderlich - daher: ganz allein deine Entscheidung.

Die Vorlage des Energieausweises war jedenfalls überflüssig und hat auf das Ergebnis sicher keinerlei Einfluss.

Der Wechsel der Dachhaut ist - wie schon gesagt - keinesfalls anzeigepflichtig, weil eine solche Maßnahme in der taxativen (=vollständigen) Aufzählung der anzeigepflichtigen Vorhaben (she. § 15 NÖ Bauordnung) nicht enthalten ist. Was da nicht drin steht, ist auch nicht anzeigepflichtig.
So wie du es beschreibst, könnte der Wechsel der Dacheindeckung durchaus auch bewilligungsfrei sein, d.h. dafür brauchts von der Baubehörde gar nichts. Wäre die Baubehörde der Meinung, dass die Dachänderung bewilligungspflichtig ist, so müsste sie dir das ebenfalls binnen 8 Wochen (schriftlich) mitteilen (she. § 16 NÖ Bauordnung).
Dasselbe gilt übrigens auch für den Fenstertausch (hab ich bisher überlesen). Hier ist insbesondere von Bedeutung, ob auch in das Mauerwerk (seitliche Verbreiterung?, vor allem aber auch: neuer, anders situierter Überlager?) eingegriffen wird - also in die Statik. Dann wäre sogar ein Bauwilligung erforderlich, ansonsten gar nichts - keinesfalls Bauanzeige.
Auch hier gilt nach § 16: wenn die Baubehörde meint, dass eine Baubewilligung notwendig ist, müsste sie dir das innerhalb der 8 Wochenfrist schriftlich mitteilen.


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  •  dagobert
11.11.2009  (#4)
.Hallo Karl0!

DANKE FÜR DIE AUSFÜHRLICHE AUSKUNFT!!!!
Eine Frage habe ich noch.
Wie lange kann (darf) ich mir Zeit lassen?
mfg


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  •  dagobert
11.11.2009  (#5)
.Habe vergessen zu erwähnen,
das beim ersten Gespräch mit dem dortigen Sachbearbeiter er mir mitteilte das ich für mein Vorhaben eine Bauanzeige benötige.



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  •  Karl10
11.11.2009  (#6)
...Mit dem Beginn eines anzeigepflichtigen Vorhabens darfst du dir 2 Jahre ab Ablauf der 8 Wochenfrist Zeit lassen. Dann ist das Recht erloschen. Eine Frist für das Fertigwerden nach rechtzeitigem Beginn gibt es bei anzeigepflichtigen Vorhaben nicht.

Zum "dortigen Sachbearbeiter": Leider wird die Bauanzeige bei den Baubehörden sehr oft noch immer so gehandhabt wie vor 1996. Die sehr wesentlichen Änderungen der Bauordnung 1996 sind nur teilweise durchgedrungen. Die Vorgehensweisen in der Praxis sind daher sehr oft nicht gesetzeskonform und können im Einzelfall auch Nachteile für die Antragsteller haben. Aber das würde jetzt wohl zu weit führen und soll dich auch gar nicht verunsichern.

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  •  dagobert
12.11.2009  (#7)
.Und wenn ich fertig bin, muss ich das auf der Gemeinde dann melden?
Wenn ja kommt bei mir wer vorbei und schaut sich das an?
Was passiert eigentlich wenn sich ein Nachbar darüber aufregt?
Wenn z.B. der VWS (14cm) oben ist und die 3 Meter Abstand zum Nachbar unterschritten werden? Vorausgesetzt der Nachbar macht sich darüber Gedanken.
Da ich im Forum schon einiges über Nachbarschafts-Probleme gelesen habe,
mache ich mir darüber sehr viele Gedanke!


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  •  Karl10
12.11.2009  (#8)
..Wenn du mit einem anzeigepflichtigen Vorhaben fertig bist, musst du nichts melden. Es gibt auch keine zwingende Verpflichtung für die Baubehörde nachzuschauen oder zu überprüfen.
Wenn dein Gebäude vor dem 1. Jänner 1997 baubehördlich bewilligt wurde, darfst du mit einem Wäremdämmverbundsystem Straßenfluchtlinien und diverse Baufluchtlinien um max. 20 cm überschreiten (siehe § 52 Abs. 4 NÖ Bauordnung 1996).

Wenn sich ein Nachbar über etwas baurechtlich relevantes aufregt, müsste grundsätzlich die Baubehörde dieser "Anzeige" nachgehen, d.h. wenn notwendig: überprüfen. Dessen kann man sich nie sicher sein. Daher war und ist es immer meine Linie: auch wenn die Baubehörden großzügig sind, sollte man aus eigenem Interesse darauf bedacht sein, alles gesetzgemäß zu haben.

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  •  dagobert
12.11.2009  (#9)
.:auch wenn die Baubehörden großzügig sind, sollte man aus eigenem Interesse darauf bedacht sein, alles gesetzgemäß zu haben.

Beispiel:
Das heißt wenn das Bauamt (Sachbearbeiter) für ein Nebengebäude ( Z.b. mit 3 mal 5 Meter und 2,5 Höhe mit 25 Ziegel und Betondecke) mit einer Bauanzeige bewilligt ist es nicht gesetzgemäß?


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  •  Karl10
12.11.2009  (#10)
genau das heißt es... Ein solches Bauwerk braucht immer eine Baubewilligung. Macht man dafür eine Bauanzeige und die Baubehörde nimmt die BAuanzeige zur Kenntnis, dann bleibt´s trotzdem ein bewilligungspflichtiger Bau ohne Bewilligung - also ein Schwarzbau, und zwar mit allen möglichen Konsequenzen und auf alle Zeiten (Verjährungen oder Ersitzungen oder ähnliches gibt´s da im Baurecht nicht).
Wir könnten diskutieren, worauf man dann den Bürgermeister vielleicht verklagen könnte (Amtsmissbrauch, Amtshaftung oder was weiß ich. Der Schwarzbau bleibt trotzdem ein Schwarzbau, solange bis er nachträglich baubewilligt ist. Dann musst noch hoffen, dass er auch genehmigungsfähig ist.....

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  •  dagobert
13.11.2009  (#11)
.Nochmals DANKE für die Info
und mit freundlichen Grüßen


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