Bauanzeige nicht genehmigungspflichtig ?
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Umbau - Nach deiner Beschreibung dürfte es sich schon um einen Umbau gem. § 24 BauO handeln. Du willst ja aus einer Wohnung zwei machen, noch dazu sind gleich 2 Geschosse betroffen.
Wenn die Gemeinde selbst schon eine Bauverhandlung in Aussicht gestellt hat, geht sie offensichtlich von einem bewilligungspflichtigen Umbau gem. § 24 (1)Z.1 BauO aus. Schau dir dazu § 28 Abs.2 Zi.2 an. Auch bei einem anzeigepflichtigen Vorhaben hättest du jedenfalls Fristen einzurechnen (siehe §§ 25 und 25a) und ohne die erforderlichen Behördenbestätigungen kannst du auch keine Förderansuchen stellen. mfg Kech |
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@sirius - Wenn du zwei Wohneinheiten schaffen willst mit verschiedenen Anschriften etc. dann machs wie die Gemeinde vorschreibt.
Wenn du nur die Räume abteilst und nach außen nichts änderst ... wen kümmerts ?? Wer viel fragt geht viel irr ... |
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