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Bauanzeige nicht genehmigungspflichtig ?

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  •  sirius09
24.2. - 27.2.2012
3 Antworten 3
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Ich habe vor in unserem Haus einen Wohnbereich für meine Eltern sowie für mich zu gestalten. Nach sorgfälltiger Rechere der Bauverordnung für OÖ bin ich der Meinung, dass diese Neugestaltung nicht gehnemigungsplichtig ist.

Leider konnt ich auch von der zuständigen Gemeinde nicht wirklich eine kompetente Auskunft erfahren. Hier wurde mir nähmlich in Aussicht gestellt einen Einreichplan erstellen zu lassen, damit eine Bauverhandlung stattfindet und das ok von der Nachbarschaft eingeholt werden kann. Dies ist jedoch mit Kosten und Zeit verbunden und ich denke auch nicht notwendig. Die Zusage von der Gemeinde ist jedoch wichtig für das Förderansuchen (Energiesparverband u. ggf. Bundesförderung)
Ich weiss, dass man pauschal keine Aussage treffen kann und hier wirklich jedes Objekt einzel betrachtet werden muss.

Veränderungsbeschreibung:
Wir haben vor aus einem bestehenden Wohnraum noch eine eigene Wohnung zu schaffen. Dazu wird der Innwohnraum des einen Bereiches umgestaltet, sprich 2-3 Innenmauern (keine tragenden) werden verändert. Es wird nichts an tragenden Mauern bzw. aussen verändert, die gesamte Neugestalltung des Bereiches richtet sich ans Erd- und Obergeschoss.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen od. einen Tipp geben ob dies wirklich gehnemigungspflichtig ist od. nicht.
Danke

  •  kech
25.2.2012  (#1)
Umbau - Nach deiner Beschreibung dürfte es sich schon um einen Umbau gem. § 24 BauO handeln. Du willst ja aus einer Wohnung zwei machen, noch dazu sind gleich 2 Geschosse betroffen.
Wenn die Gemeinde selbst schon eine Bauverhandlung in Aussicht gestellt hat, geht sie offensichtlich von einem bewilligungspflichtigen Umbau gem. § 24 (1)Z.1 BauO aus. Schau dir dazu § 28 Abs.2 Zi.2 an.
Auch bei einem anzeigepflichtigen Vorhaben hättest du jedenfalls Fristen einzurechnen (siehe §§ 25 und 25a) und ohne die erforderlichen Behördenbestätigungen kannst du auch keine Förderansuchen stellen.
mfg Kech

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  •  hiddenmaxx
26.2.2012  (#2)
geh zu deiner gemeinde und tu das, was sie sagen - haben wir regelmäßig, dass schwarz gebaut wird und dann probleme auftauchen, wenn es um förderungen geht.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
27.2.2012  (#3)
@sirius - Wenn du zwei Wohneinheiten schaffen willst mit verschiedenen Anschriften etc. dann machs wie die Gemeinde vorschreibt.

Wenn du nur die Räume abteilst und nach außen nichts änderst ... wen kümmerts ??
Wer viel fragt geht viel irr ...

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