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·gelöst· Bauanzeige für mehrere Vorhaben

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  •  Nikipedia
  •   Bronze-Award
13.4. - 17.4.2020
9 Antworten | 5 Autoren 9
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Guten Abend, ich finde online leider nichts und vielleicht kann mir jemand schnell helfen. 

Eine bauanzeige für 3 Bauvorhaben (Terrasse, Zaun und Foliengewächshaus) kann ich:

A) in einer Bauanzeige zusammen fassen 

B) muss ich 3 einzelne Bauanzeigen schreiben?
Danke 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.4.2020  (#1)

zitat..
Nikipedia schrieb:  Eine bauanzeige für 3 Bauvorhaben

Die Frage ist nicht ganz korrekt gestellt: Es sind 3 verschiedene anzeigepflichtige Vorhaben (falls das tatsächlich zutrifft, Bundesland?) und somit sind und bleiben es auch immer 3 Bauanzeigen. Aber du kannst sie natürlich in ein Schreiben verpacken.

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  •  Nikipedia
  •   Bronze-Award
14.4.2020  (#2)
Ja Genau, ich habe 3 Bauvorhaben in Niederösterreich und möchte sie in einer Skizze und in einer Anzeige zusammen fassen. Da sie alle 3 die Vorderseite des Hauses betreffen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.4.2020  (#3)
Da müssen wir jetzt aber von vorne beginnen:
1. Eine Terrasse ist dann, wenn sie als bauliche Anlage einzustufen ist, bewilligungspflichtig.
Ist sie keine bauliche Anlage, dann brauchst du gar nichts.
Für eine Terrasse gibts somit in KEINEM Fall eine BAuanzeige!!

2. Musst du den "Zaun" näher beschreiben. Wie wird er baulich/technisch ausgeführt? Handelt es sich um eine "bauliche Anlage - Zaun", dann brauchst eine Bewilligung! Handelt es sich aber um ein Konstrukt, das bloß die Funktion "Einfriedung" erfüllt, aber kein Bauwerk ist, dann würde die Bauanzeige passen.

3. Musst du auch "Foliengewächshaus" technisch näher beschreiben. Wie groß? Wie hoch? Hat es gerade Wände und Dachflächen oder ist es ein "Folientunnel" (d.h. Rundbogenkonstruktion).
Für das "Gewächshaus" (auch wenn die geraden Wand- und Dachflächen mit Folien bespannt sind brauchst bis 10m² und max. 3m Höhe weder Bewilligung noch Bauanzeige.

Das sollten wir zunächst klären, bevor ich nochmal auf die ursprüngliche Frage eingehe.....

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  •  Nikipedia
  •   Bronze-Award
15.4.2020  (#4)
Danke Karl, aber ich muss hier im forum gar nichts erklären. Ich hab mich natürlich erkundigt was Bewilligungs und was Anzeigepflichtig ist. Ich habe eigentlich auch eine konkrete Frage gestellt. 
Mittlerweile habe ich einen Anruf von der Gemeinde bekommen. Es reicht EINE Bauanzeige in der meine 3 Bauvorhaben in 3 Punkten zusammengefasst werden.
In der Bauanzeige ist natürlich alles genau beschrieben, dafür ist sie da.

Ausserdem und nur zur Vollständigkeit halber sind Garten und Gewächshäuser laut der 7. Novelle ebenfalls Bewilligungspflichtig geworden. 

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  •  ProjectX
15.4.2020  (#5)

zitat..
Nikipedia schrieb: Ausserdem und nur zur Vollständigkeit halber sind Garten und Gewächshäuser laut der 7. Novelle ebenfalls Bewilligungspflichtig geworden.

 Ich glaube da liegt ein Fehler auf deiner Seite bzw. bei deinem Auskunftgeber vor, die Garten- und Gewächshauser sind nach wie vor bewilligungs- und anzeigefrei wenn die von Karl genannten Kriterien erüllt sind (§17, Abs. 8).


zitat..
Nikipedia schrieb: Ich hab mich natürlich erkundigt was Bewilligungs und was Anzeigepflichtig ist.

Wenn du einen Folienrunnel errichten möchtest, dann ist ein Bauanzeige erfoderlich, das ist korrekt. Für Terrassen bzw. Zaun kommt meines Erachtens eine Bauanzeige jedoch nicht in Frage, da diese entweder bewilligungsfrei oder aber bewilligungspflichtig sind!


zitat..
Nikipedia schrieb: Es reicht EINE Bauanzeige

Ich meine hier begibt sich die Gemeinde mit Ihrer pauschalisierten Aussage bzw. der Antragsteller in der Folge möglicherweise auf dünnes Eis. Und zwar wenn eines deiner Vorhaben bewilligungspflichtig wäre. Wenn ein bewilligungspflichtiges Vorhaben nicht als solches behandelt wird, sondern nur mit einer Bauanzeige "erledigt" wird, und es somit keinen Bescheid für dein bewilligungspflichtiges Vorhaben gibt, könnte das in der Folge durchaus Probleme mit sich ziehen. 

Desswegen wäre es einmal nowendig zu klären, ob deine Vorhaben in eine Bewilligungspflicht hineinfallen würden, oder ob diese ohnehin bewilligungsfrei sind...


zitat..
Nikipedia schrieb: aber ich muss hier im forum gar nichts erklären

Ohne genauere Auskuft wird es leider schwierig werden dir dabei weiterzuhelfen...




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  •  Nikipedia
  •   Bronze-Award
16.4.2020  (#6)
Nein. Ich wusste vorab, dass meine Bauvorhaben alle Anzeigepflichtig sind. Aufgrund der Feiertage und der aktuellen corona Situation habe ich aber keine Informationen einholen können ob ein Schreiben reicht oder ob ich 3x eine bauanzeige oder eine Zusammengefasste benötige. Die Frage war wirklich sehr simpel aber auch in einer klar formulierten Fragestellung gestellt. Ich beende für mich die Diskussion jetzt da für mich das Thema gelöst ist. 

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  •  Poidl92
16.4.2020  (#7)
Warum fragst dann wennst eh so gscheid bist?

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  •  Nikipedia
  •   Bronze-Award
17.4.2020  (#8)
Poidl Ich weiss nicht ob du nur streit suchst. 
Ich hab eine Frage gestellt bezüglich der Formulierung damit ich es korrekt abgebe bei der Gemeinde.

Auf meine Frage bekam ich 5 Fragen zurück mit dem Kontext. Bevor du die Gegenfragen nicht beantwortest geht's hier nicht weiter. Dazwischen hat mich dann die Gemeinde angerufen und mir innerhalb 3 Minuten meine Fragen beantwortet. Ich habe telefonisch meine Bauvorhaben nocheinmal geschildert und es passt.
Der Beitrag ist von Montag, gelöst am Dienstag. Was soll ich da Freitag noch immer weiter streiten weil du mich jetzt beleidigen anfangst? Wenn mir weiterhin gesagt wird meine Bauvorhaben (keines der abgenommen Vorhaben trifft auf unsere zu und sie sollten hier auch nie zur Diskussion stehen) passen so jetzt nicht. Das hab ich doch gar nicht wissen wollen.
Also in diesem Sinne hoffe ich jetzt endlich auf die Akzeptanz, dass mein Thread gelöst ist und wünsche euch ein schönes produktives Wochenende. 

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  •  Beachflyer77
  •   Silber-Award
17.4.2020  (#9)

zitat..
Nikipedia schrieb: Ich weiss nicht ob du nur streit suchst.

Ich habe eher das Gefühl dass hier wer, auf arrogante Art, sich wichtig machen möchte

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