« Baurecht  |

Bauabgabe Steiermark [Stmk]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  patrickwolf
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
22.8. - 24.8.2017 1
1
Hallo,

habe eine Frage zur Berechnung der Bauabgabe in der Steiermark/Graz. Auf http://www.graz.at/cms/beitrag/10275511/315040/ habe ich gelesen

zitat..
der Bruttogeschoßfläche (Fläche je Geschoß, die von Außenwänden umschlossen ist, einschließlich der Außenwände).


Auf http://www.bauordnung.at/oesterreich/steiermark/steiermark_baugesetz_paragraph_15.php steht nichts mehr von den Außenwänden aber ein interessanter weiterer Satz

zitat..
(8) Die Vorschreibung der Bauabgabe entfällt:
1. bei der Wiedererrichtung von Gebäuden für dasselbe Ausmaß;
2. bei Nebengebäuden.


Meine Frage ist jetzt

1) Muss ein Abstellraum für Fahrräder wie in dem Bild Grün eingezeichnet berücksichtigt werden
2) Wie sieht es mit der Grün eingezeichneten Terrasse im EG aus?
3) Wie sieht es mit dem Grün eingezeichneten Stauraum im UG aus, der nach vorne hin und teilweise seitlich offen ist.

Zur Erklärung, wir haben ein Hanghaus.

Habe gesehen, dass es eine ÖNORM B 1800 Beiblatt 1 gibt wo es diverse Beispiele gibt, habe aber keinen Zugriff darauf.

Danke
Patrick


2017/20170822757203.png

2017/20170822812036.png

  •  patrickwolf
24.8.2017  (#1)
Nach Rücksprache mit dem Magistrat Finanzrecht der Stadt Graz nur Information für jene die vielleicht auch mal betroffen sind:

1) Der Abstellraum für Fahrräder ist ein Nebengebäude und wird nicht inkludiert
2) Die Terrasse ist nicht von 5 Seiten umschlossen und wird daher nicht inkludiert
3) Der Stauraum im UG ist von 5 Seiten umschlossen und daher raumbildend und muss daher inkludiert werden

Weiters möchte ich noch darauf hinweisen, dass das Berechnungsbeispiel auf http://www.graz.at/cms/beitrag/10275511/315040/ irreführend ist. Dort sieht es nämlich so aus als wenn man die Gesamt Bruttogeschossgesamtfläche mit dem ausgerechneten Geschossfaktor multipliziert. Das entspricht aber nicht dem Gesetz. § 15 Absatz 3 (http://www.bauordnung.at/oesterreich/steiermark/steiermark_baugesetz_paragraph_15.php) gibt vor, dass jedes Geschoss gesondert mit dem jeweiligen Geschossfaktor berechnet werden muss. Das kann natürlich wesentliche Auswirkungen haben wenn die Geschosse unterschiedlich gross sind.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Ab wann ist ein Dachboden ein Dachboden