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Bankgarantie

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  •  eva444
4.1. - 26.2.2019
17 Antworten | 10 Autoren 17
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Hallo, liebe Forumsmitglieder!
Ich bin neu hier und bitte um eine Antwort zu Folgendem:
Baubeginn ist bei uns frühestens im Mai 2019, zum Detailgespräch mit dem Bauleiter sollten wir eine Sicherstellung (Bankgarantie in Höhe von 78.000.- oder Sparbücher) mitnehmen. Bankgarantie kostet ca. 400,- Euro. Irgendwie habe ich das Ganze noch nicht ganz durchschaut - diese Sicherstellung würde doch nur "gezogen" werden, wenn wir nicht zahlen könnten (würden). Wie würde das mit einem Sparbuch funktionieren - würde nichts kosten, aber das Geld - würde das dann bei den Eigenmitteln für den Kredit fehlen?

  •  rabaum
  •   Gold-Award
4.1.2019  (#1)
Mit der Bankgarantie für die Baufirma begibst du dich aber in eine für dich nachteilige Position.

Angenommen ihr zahlt im Fall von Mängeln nicht und die Baufirma sieht das aber anders (was gerne mal vorkommen mag) und zieht dann die Bankgarantie, dann seid ihr euer Druckmittel los. Die Bank klärt nicht, ob das Einlösen auch berechtigt ist.

Am Bau bewährt sich in jedem Fall eine Zahlung nach Baufortschritt (=Zahlungsplan)
Geld folgt Leistung. Um Hausnummern zu nennen: 30k nach Bodenplatte fertig, weitere 40k wenn Decken betoniert, weitere 50k wenn alles fertig ist.

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  •  LiConsult
4.1.2019  (#2)

zitat..
rabaum schrieb: Die Bank klärt nicht, ob das Einlösen auch berechtigt ist.


Vollkommen richtig - eine Bankgarantie ist abstrakt - bedeutet: vom Grundgeschäft losgelöst. Die Bank prüft daher nicht, ob der Garantiefall zu Recht eingetreten ist - sie ist verpflichtet, auf Anforderung des Garantieberechtigten auszuzahlen.
Eine Bankgarantie ist jetzt aber nichts Unübliches - wird oftmals von Fertigteilhausherstellern verlangt. Ich würde mir aber vor dem Eintritt in eine Geschäftsbeziehung die Bau- oder Fertigteilhausfirma genau ansehen.

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  •  eva444
5.1.2019  (#3)
Zahlung nach Baufortschritt ist vereinbart und im Muster der Bankgarantie steht: ....Zahlung nach Vorlage einer vom Kunden unterfertigten Baufortschritts- und Übernahmebetätigung, aus der hervorgeht, dass das jeweilige (Teil-)Werk ohne gravierende Mängel errichtet wurde - (oder alternativ eines Ziviltechnikers oder Sachverständigen), ...Teilbeträge gemäß Zahlungsplan und erfolgtem Baufortschritt ohne Prüfung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses und ohne Einwendungen aus dem Grundverhältnis (was bedeutet das?).
Laufzeit der Bankgarantie ist 16 Monate ab Baubeginn - Festpreisvereinbarung laut Auftragsbestätigung wäre aber nur 12 Monate ab Auftragserteilung??
Habt ihr Erfahrung, wie man das mit einem Sparbuch lösen könnte, denn das wäre laut Baufirma die Alternative zur Bankgarantie. Danke!

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  •  Vardi17
5.1.2019  (#4)

zitat..
eva444 schrieb: ohne gravierende Mängel


Das ist super, das ist seeehr definitionsabhängig!

zitat..
eva444 schrieb: oder alternativ eines Ziviltechnikers oder Sachverständigen


Von wem gestellt? Von der Baufirma??

Von uns hat das keine Firma verlangt, ich würde mich, aus den oben erwähnten Gründen, auf so etwas nicht einlassen. Es gibt genügend Firmen, die das nicht verlangen.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
5.1.2019  (#5)
Auch keine Bankgarantie verlangt worden! Nur ein Zahlungsplan, wann nach welchem Gewerk ein gewisser Betrag fällig ist. Zuerst halt 10% Anzahlung, dann halt nach Baufortschritt. Die Anzahlung war nach Erteilung der Baugenehmigung fällig, da war auch der Bauplan enthalten. 

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  •  eva444
5.1.2019  (#6)
Wir haben keine Anzahlung zu leisten, nur Zahlung nach Baufortschritt. Baugenehmigung haben wir schon, Baubeginn spätestens Mai 2019.

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  •  barneyb
  •   Gold-Award
5.1.2019  (#7)
ich würde auch auf die Baufirma verzichten. Bankgarantie ist ein Witz. 

Wenn schon, dann umgekehrt.

Meine Lieferanten mussten meinem Baumeister alle eine Bankgarantie liefern. Sowas ist üblich, nicht umgekehrt

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  •  fudi6489
6.1.2019  (#8)

zitat..
barneyb schrieb: Meine Lieferanten mussten meinem Baumeister alle eine Bankgarantie liefern. Sowas ist üblich, nicht umgekehrt


 Was sollte das für einen Sinn haben?


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
6.1.2019  (#9)

zitat..
Sowas ist üblich, nicht umgekehrt


Wenn man es an der Üblichkeit aufhängen möchte:

Im Fertighausbereich SEHR üblich, in traditioneller Bauweise aber nicht (keiner der Baumeisterfirmen mit denen wir damals anfragten hatte eine Bankgarantie gewollt).

An einer halbwegs kundenfreundlich formulierten Bankgarantie gibt's aber auch nicht viel auszusetzen (abgesehen dass es freilich noch besser wäre ohne auszukommen).
So eine Variante wie @LiConsult geschrieben hat sollte man freilich nicht unterschreiben. Sowas ist im Fertighausbereich aber auch wenig üblich.


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  •  transam87
6.1.2019  (#10)
Bei mir hätte die Bankgarantie zusätzlich 2% Zinsen per anno gekostet für die garantierte Summe - also so, als würde man sich den garantierten Betrag als Kredit mit schlechten Konditionen auszahlen lassen.

Für den Bauträger war dann aber auch eine unwiderrufliche Zahlungsanweisung ausreichend welche eine sehr ähnliche Fomulierung wie eine klassische Bankgarantie hat - die hat mich dann gar nichts gekostet, ist aber von der Bank abhängig ob sie diese ausstellen.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
6.1.2019  (#11)
@trnsam87
Ich Begriffe "unwiderrufliche Zahlungsanweisung" und "Bankgarantie" werden eh regelmäßig vermischt ...
Unsere Fertighausfirma hatte auch von Bankgarantie gesprochen, aber tatsächlich war es scheinbar auch bloß eine unwiderrufliche Zahlungsanweisung.
Bankkosten für diese sind in der Tat ungleich niedriger.

Banker die regelmäßig Immos finanzieren sollten bei dem Thema aber ohnehin fit sein und helfen können.

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  •  eva444
7.1.2019  (#12)
Danke für die Infos!

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  •  chrilan
25.2.2019  (#13)
Unser Bankberater rät uns, einen Treuhänder einzuschalden, da wir unseren Grund sowieso noch umschreiben müssen. Dann ist wohl auch keine Bankgarantie notwendig und der Kredit wird rascher ausbezahlt.
Bankgarantie würde wohl 2% des Auftragsvolumen ausmachen. Eine unwiderrufliche Zahlungsanweisung will und kann unsere Bank nicht ausstellen.

Könnt ihr das bestätigen oder habt Erfahrung damit. Was verlangt ein Treuhänder für seine Leistung?


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  •  LiConsult
25.2.2019  (#14)
Das sind ein paar Sachverhalte auf einmal. Ihr baut auf einem Grund, der noch nicht euch gehört bzw. dessen Eigentumsverhältnisse noch geändert werden?
Wer verlangt eine Garantie bzw. unwiderrufliche Zahlungszusage?

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  •  chrilan
25.2.2019  (#15)
Sorry... also der Reihe nach :)
Das Grundstück gehört meiner Familie, steht mir aber zu und muss noch überschrieben werden. Demnach müssen wir sowieso zum Notar.
Wir wollen ein Fertighaus bauen und in der Branche benötigt man doch eine Finanzierungsbestätigung oder? Der favorisierte Anbieter verlangt lediglich eine unwiederrufliche Zalungszusagen - die Bank stellt diese aber nicht aus.


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  •  LiConsult
25.2.2019  (#16)
Alles klar.
Es stimmt - nicht jede Bank stellt eine unwiderrufliche Zahlungszusage aus und viele Fertigteilhaushersteller verlangen aber eine Art Zahlungszusage. Immerhin gehen sie mit der Produktion des Hauses in Vorleistung und wollen dann keine unangenehme Überraschung haben, wenn das Haus dann aufgestellt wird.
Bankgarantie (kostet ca. 1% der Garantiesumme) ist zwar praktisch, jedoch wie schon oft erwähnt abstrakt - die Bank prüft bei der Auszahlung der Teilbeträge nicht, ob die diese zu Recht abgerufen werden sondern garantiert nur dem Garantieberechtigten auf Anforderung auszuzahlen.
Wenn die Bank keine Zahlungszusage ausstellt und deinerseits eine Garantie ausgeschlossen ist, dann wird der gescheiteste Weg meiner Einschätzung nach wohl der sein, mit der Fertigteilhausfirma eine beiderseits gangbare Lösung zu vereinbaren und zu erörtern, ob es der Firma lediglich darum geht zu wissen, ob die finanziellen Mittel da sind (dann sollte eigentlich eine Kopie des Kreditvertrages reichen), oder ob sie selbst entscheiden will, wann welche Mittel abgerufen werden.

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  •  barneyb
  •   Gold-Award
26.2.2019  (#17)

zitat..
fudi6489 schrieb:  Was sollte das für einen Sinn haben?


 Naja, in der Wirtschaft ist es üblich, dass der Lieferant eine Bankgarantie abgibt, damit er dadurch bestätigt, dass er das Auftragsvolumen auch stemmt und seine Mitarbeiter bezahlen kann.
Ich habe mein Haus öffentlich ausgeschrieben, alles nach ÖNorm.
Da ist es halt üblich.

Das der Auftraggeber eine Bankgarantie abgibt halte ich für unnötig, wenn nach Bauetappen bzw. monatlich fakturiert wird.


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