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Bankgarantie von der Baufirma

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  •  heislbauer1
9.7. - 12.7.2014
14 Antworten 14
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Hallo,

wir sind gerade bei den abschließenden Verhandlungen mit unserem Baumeister. Bezügl. der Konditionen scheint nun das Ende der Fahnenstange erreicht zu sein.
Bei der Frage nach mehr Rabatt bekamen wir die Auskunft das nichts mehr geht, das einzige was noch ginge wäre wenn wir eine größere Anzahlung für das Baumaterial leisten. Im Gegenzug würden wir aber von der Baufirma ein Bankgarantie bekommen.

Ich weiß das über Bankgarantien hier schon oft diskutiert wurde, aber da ging es eigentlich immer über Garantien die vom Kunden zu erbringen waren.

In der Suche habe ich leider nicht alle Infos dazu gefunden, daher meine Frage:
- Sind wir damit auf der sicheren Seite und im schlimmsten Fall bekommen wir das Geld von der Bank wieder?
- Auf was müssen wir bei der Bankgarantie achten, gibt es spezielle Klauseln die nachteilig sein könnten?

Gruß

  •  samoth
  •   Gold-Award
9.7.2014  (#1)
Wir haben das auch so gemacht. Die Firma hat uns eine Bankgarantie über die Anzahlung gegeben. Die Kosten dafür hat die Baufirma übernommen. Ich habe mich dadurch ausreichend abgesichert gefühlt.

zitat..
heislbauer1 schrieb: Ich weiß das über Bankgarantien hier schon oft diskutiert wurde, aber da ging es eigentlich immer über Garantien die vom Kunden zu erbringen waren.


Die kundenseitigen Bankgarantien werden hier ja immer verteufelt weil benachteiligend. Also sollte im umgekehrten Fall eine Bankgarantie ja vorteilhaft sein.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
9.7.2014  (#2)
Nennt sich Anzahlungsgarantie!

Mit dem Schriftstück in den Händen könnt ihr, wenn Ihr Mängel habt und diese nicht behoben/abgegolten werden jederzeit zu der Ausstellenden Bank hingehen und diese wird - ohne Prüfung des Rechtsgrundes - an euch die in der Garantie stehende Summe auszahlen.

In weiterer folge dann die Baufirma damit belastet, was ber euch wurscht sein kann. Ihr habt das Geld aus der Anzahlung wieder retour.

So einfach ist die Geschichte in der Praxis.

Ich würde ausmachen, dss die Kosten für die Ausstlung er Bankgarantie die Baufirma hat.

Dann seit ihr auf der sicheren Seite

EDIT: eine Kundenseitige Bankgarantie eh ich jetzt auh nicht von unbedingten Nachteilen..meist ist der größ Vorteil, dass man kein Bargeld in die Hand nehmen muss.

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  •  heislbauer1
10.7.2014  (#3)
Vielen Dank für die Info.
Dann werden wir dem Angebot des Baumeisters wohl zustimmen können.

Gruß

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  •  rk515
  •   Gold-Award
10.7.2014  (#4)
und wieviel mehr rabatt bekommt ihr dann, wenn ihr der anzahlungsgarantie zustimmt?
das wäre auch noch interessant zu erfahren. oder magst das nicht sagen?

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  •  atma
  •   Gold-Award
10.7.2014  (#5)
ich würd noch aufnehmen lassen, dass das eh eine abstrakte garantie ist (nur zur sicherheit, ned, dass er dir zb eine garantie einer deutschen bank bzw versicherung hinlegt und die irgendwelche lustigen klauseln drin haben).

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  •  heislbauer1
10.7.2014  (#6)
Naja der Rabatt wäre 2% (eventuell auch 3%) auf den Gesamtbetrag. Und das ist bei einem 6-stelligen Betrag dann auch wieder eine schöne Summe.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
10.7.2014  (#7)
wieviel vorher müss die anzahlung da sein?
also vor baubeginn? was für ein zeitraum vergeht da?

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  •  heislbauer1
10.7.2014  (#8)
So genau haben wir das nicht besprochen. Denke mal, dass uns nach der Unterschrift die Fa. die Bankgarantie gibt, danach werden wir anzahlen. Parallel dazu wird dann der Polierplan erstellt. Es werden wohl ca. 4-6 Wochen vergehen bis zum Baustart. Je nachdem wie schnell der Polierplan fertig ist.

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  •  bauherr79
  •   Bronze-Award
10.7.2014  (#9)
Ich würde da vorsichtig sein. Wenn die Firma 2% oder 3% für so etwas hergibt, dann muss da auch was dahinter stecken. (Hat die Firma keine aufrechte Kreditlinie mehr? Hat die Firma kein Eigenkapital, mit dem sie die Baustoffe vorab finanzieren kann?). Weil eine gut situierte Baufirma würde niemals für so etwas 3% nachlassen. Und wenn es eine Bankgarantie im herkömmlichen Sinn wäre, dann kann ja die Baufirma erst recht nicht auf das Geld zugreifen, da es am Konto hinterlegt sein muss und eben nicht angefasst werden darf. Und dafür, dass das Geld auf dem Konto liegt anstatt dass wie üblich er eine Bankgarantie von dir bekommt, gibts einen Nachlass? Ich würde das sehr genau durchlesen alles - ist nur mein Gefühl - vielleicht passt auch alles und es gibt einen Grund dafür, der mir nicht einfällt.
Ich bin eher skeptisch, wenn es um Vorauszahlungen geht. Da sind schon viele Leute sehr sehr schlecht damit gefahren, weil sie sich das eine oder andere Prozent dadurch erhofft haben.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
10.7.2014  (#10)
das ist durchaus üblich
und dahinterstecken tut nix anderes als das, dass die firma SEINE eigenmittel ned antasten muss für die vorfinanzierung.

diese anzahlung ist im prinzip ne billige finanzierungsmöglichkeit für die firma!

also.. alles in ordnung. keine bedenken


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  •  bauherr79
  •   Bronze-Award
11.7.2014  (#11)
Bei einer Bankgarantie muss das Geld doch auf dem Konto bleiben und ist gesperrt. Das darf daher nicht zur Vorfinanzierung von Baustoffen verwendet werden. Das ist ja der Sinn der Bankgarantie, dass das Geld am Konto ist und nicht angetastet werden kann, außer dann, wenn es freigegeben wird - was aber erst nach Fertigstellung der Fall sein wird.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
11.7.2014  (#12)
nein.. geld muss nicht am kto bleiben.

die bank prüft eh die boni des bauunternehmers obs sie die garantie dafür übernimmt im fall des falls auszuzahle.

wenn die boni schlecht is, wird de bank wohl kaum die garantie übernehmen

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  •  ritchie23
  •   Bronze-Award
12.7.2014  (#13)
kurz gesagt: bin der gleichen Meinung wie rk515, in meinem Fall auch aus Erfahrung.

Längere Erklärung:
Eine Bankgarantie erhält ein Unternehmen nur bei guter Bonität.

Warum macht die Baufirma das? Weil die Kosten der Garantie für den relativ kurzen Zeitraum gering sind und der Nutzen, liquide Mittel (Deine Vorauszahlung) zu erhalten größer ist, man erspart sich eine eventuelle teure Konto-Überziehung. Da sehe ich für Dich kein Risiko, sofern die Bank in der EU angesiedelt ist emoji

Das Argument von bauherr79, dass das Geld wegen einer Bankgarantie nicht verwendet werden darf, ist falsch. Habe selber ein Unternehmen und wir haben für Kaution/Provision unserer Büros eine Bankgarantie verwendet (die kostet uns im Jahr keine 100 Euro und ist für uns somit günstiger als die entgangenen Zinsen, wenn wir das Kapital verwenden können) - der Bank ist herzlich egal, ob unser Konto grad zufällig im Minus ist, die Garantie bedeutet, dass unsere Bonität ausreicht, um unabhängig vom Kontostand dem Vermieter die 8000 Euro auszuzahlen.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
12.7.2014  (#14)
Is des ned g'hupft wie g'haatscht? - Wenns ne Anzahlungsgarantie ist, läuft die ja nur solange, bis das Bauunternehmen Waren und Dienstleistungen in Höhe des besicherten Betrags geliefert hat.
Was es der Baufirma bringt, steht auf nem anderen Blatt ... denn diese muss der Bank für die Ausstellung der Bankgarantie Sicherheiten bieten ... bzw. die Firma schöpft damit den Rahmen genauso aus, als würde sie das Geld beheben. Und so ne Garantie verursacht auch Kosten.
Wenn die Firma so ne gute Bonität hätte, würde se ned wegen solcher Almosen hausieren gehen ... es sagt ja nix anderes aus als "Wir können/wollen ohne Starthilfe ned loslegen".
Lass Dir den Text der Garantie erst vorlegen, ehe Du Geld überweist ... in die Garantie können die im Großen und Ganzen ja reinschreiben, was se wollen. Hab das beruflich oft genug, dass es zwei bis drei Anläufe braucht, bis sich garantiegebende Bank und Anzahler auf ne Formulierung geeinigt haben.
OT: Bei meinem Hausbau gabs auch Bankgarantien ... und zwar wurden die von den ausführenden Unternehmen vorgelegt, um vorzeitig an den von mir einbehaltenen Haftrücklass zu kommen. Ich versteh nämlich überhaupt ned, warum sich manche Bauherren so in die Defensive drängen lassen ... und es so weit kommt, dass se selber Garantien oder Anzahlungen vorlegen müssen. Sagt schon sehr viel über die Unternehmenspholosophie aus ... und manche sichern sich damit bei Privaten ab, während se bei B2B-Geschäft Geld und/oder Leistungen vorstrecken.

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