« Baurecht  |

Bankgarantie geldet machen [OÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  friiiiiii
  •   Bronze-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
14.1. - 15.1.2010
2 Antworten 2
2
Ich hatte einen Wassereintritt und die Versicherung hat einen Sachverständigen geschickt.
Dieser hat Baumängel durch die Baufirma fetgestellt, samt Schaden.
Nun habe ich den Baumeister geschrieben und der rührt sich nicht.
Ab wann kann ich die Bankgarantie geltent machen und wie gehe ich da am besten vor?

  •  fricki
15.1.2010  (#1)
zuerst - umgehend die Bank schriftlich informieren dass es Mängel gibt welcher durch einen Sachverständigen festgestellt wurde.
Hast du probiert den Baumeister telefonisch zu erreichen? Meine Baufirma z.B. ist bis 17.01. im Winterurlaub.

Dann der Baufirma einen eingeschriebenen Brief senden mit Mängelauflistung und Bitte um Behebung bis .... (angemessene Frist setzen).
Dann Nachfrist setzen sollte er sich nicht melden.

Sollte dies nicht fruchten die Bank darüber informieren dass die Baufirma den Kopf einsteckt und du nun eine andere Firma beauftragen wirst.

So würde ich es machen ....

1
  •  creator
  •   Gold-Award
15.1.2010  (#2)
mängelrüge eingeschrieben + doku ist eh standard, bank informieren, dass der baumeister nicht mehr geld abrufen kann.fraglich ist jetzt mal, was die bankgarantie eigentlich umfasst - hast du im voraus bezahlt? auch mal beim vki vorbeischauen.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Definitionen in der (NÖ) Bauordung