Balkon nachträglich anbauen Kärnten
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| Zumindest Mitteilungspflichtig wird es sein. Würde mal eine Mitteilung machen mit Skizze etc. und schauen wie die Gemeinde reagiert. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000201 | 
                
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