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·gelöst· Auszahlungsvoraussetzungen für Kredit

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  •  yreh123
2.11. - 3.11.2019
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage an die Kreditvertrag-Kenner. Wir haben unseren Kreditvertrag zum Durchlesen von der Bank erhalten, jedoch ist uns aufgefallen, dass unter den Auszahlungsvoraussetzungen „Grundbuchbeschluss über die Einverleibung des Pfandrechts der Bank XY im 1. Geldrang“ aufgelistet ist.

Unser Notar/Treuhänder hat uns aber erklärt, wir bzw. die Bank können/kann erst ins Grundbuch eingetragen werden, wenn der volle Kaufpreis an den Treuhänder überwiesen wurde.
Also beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz?

Am Montag werden wir eh auch unseren Notar anrufen, aber bis dahin würden wir uns auf eure zahlreichen Antworten freuen, damit wir uns a bissl beruhigen können…
Danke, lg yreh

Edit: Screenshot hinzugefügt

  •  yreh123
3.11.2019  (#1)


2019/2019110360000.png

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
3.11.2019  (#2)
Ach Treuhänder bzw das juristische Deutsch

Wenn das für die Bank nicht funktionieren würde vom rechtlichen Verlauf hätten sie dir das nicht angeboten.

In einem Bauprojekt das sich in einem treuhänderischen Stadium befindet garantiert der Treuhänder dem Käufer das sein Geld nur rausgeht wenn der Bauträger wirklich baut und definierte Schritte erreicht, genauso wie sie dem Bauträger garantieren das sie ihr Geld erhalten wenn sie bauen und sie nicht um Geld streiten müssen.

In den Meisten Fällen steigen dann in diesen Prozess noch die Banken mit der Finanzierung ein wo dann der Treuhänder der Bank garantiert das wenn alles abgeschlossen ist sie nach Vertrag im Grundbuch stehen an korrekter/vereinbarter Stelle,
deswegen gibt es auch noch die Zeile:
"vom Treuhänder angenommenes Treuhandschreiben im Orginal"
=
die Bank schickt dem Treuhänder einen Vertrag den er unterschreiben muss und damit akzeptiert was die Bank von ihm verlangt, in dem Kontext jetzt das er diese Bank das Pfandrecht an Stelle #1 garantiert

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