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Auswahl der Baufirma-Checkliste der WKO

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  •  AnTeMa
1.3. - 14.3.2018
8 Antworten | 3 Autoren 8
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  •  Vectra
  •   Gold-Award
5.3.2018  (#1)
Für Firmen aus der EU, die in Österreich reglementierte Dienstleistungen erbringen gibt es ein eigenes Register in dem die registriert sind.

https://dlr.bmdw.gv.at/Search/SearchCompany.aspx

Interessante Infos gibt´s auch hier:

https://www.bmdw.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Seiten/GewerbeausuebungdurchUnternehmenausanderenEUEWR-Staaten.aspx

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
5.3.2018  (#2)
Ich glaube, die Registrierung in dieser Datenbank ist nur dann erforderlich, wenn man zum Zwecke der Berufsausübung auch physisch nach Österreich kommen muss.

Bei z.B. Planern ist das nicht immer der Fall.

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
6.3.2018  (#3)
Und wer kontrolliert, was genau die ausführenden Firmen machen und ob sie es überhaupt machen dürfen?

Leider Niemand...

Ohne Befähigung steigt natürlich im Schadensfall auch die (wenn überhaupt vorhandene) Vericherung aus.

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
6.3.2018  (#4)
Das kannst du schon kontrollieren. Beim Singelkontactpoint.

Was sie machen dürfen ... naja, in bestimmten Ländern kann jeder beispielweise als Zimmermann oder Consulent/ (Ingenieur)consulent arbeiten. Da musst die EU Richtlinie lesen.

Kommt dann drauf an wie er sich nennen darf. Man hat ja Exemensbeweise usw.

Dann gibt es zusätzliche Zertifizierungen und Listungen.

Ich bin auch als zertifizeirter Energieberater für große Firmen gelistet.





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  •  Vectra
  •   Gold-Award
6.3.2018  (#5)
.. und wie gesagt, was die im Herkunftsland machen dürfen weiß ja der Singel Contact Point, also hier

https://www.bmdw.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Seiten/GewerbeausuebungdurchUnternehmenausanderenEUEWR-Staaten.aspx


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  •  Vectra
  •   Gold-Award
6.3.2018  (#6)
Hier hast z.B. eine Liste in der zertifizierte Energieberater aufgeführt sind.

http://www.energimyndigheten.se/energieffektivisering/lag-och-ratt/energikartlaggning-i-stora-foretag/genomfora-energikartlaggning/certifierad-energikartlaggare/certifierade-energikartlaggare/

In Deutschland hat die BAFA eine Liste .... z.B.

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  •  AnTeMa
6.3.2018  (#7)
Zur Schwarzarbeit (Pfusch in AT AT [Außentemperatur])
gab es gerade ein Gerichtsurteil in Deutschland, dass auch wenn nur eine spätere Rechnung schwarz abgerechnet wird weder ein Vergütungs- noch Rückforderungsanspruch besteht noch Gewährleistungs- oder Garantiemöglichkeiten für den gesamten Auftrag (also auch auf den vorher offiziell abgerechneten Auftrag).

Wer das vorhaben sollte entsprechend berücksichtigenemoji

Andreas Teich

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  •  Vectra
  •   Gold-Award
14.3.2018  (#8)
Was Handwerker aus dem europäischen Ausland anbelangt (wohl generell Ausland) so müssen die sich für die Umsatzsteuer registrieren.

Ansonsten wie gesagt gibt es diese Meldestelle.

Was Gewährleistungen anbelangt haben die Unternehmer in der Regel eine Berufshaftpflicht die bei Schäden haftet.
Ansonsten muss man halt die Arbeit besichtigen lassen bevor sie abgerechnet wird. Schauen ob alle Leistungen vollständig erbracht wurden, ob alles vertragsmässig ausgeführt wurde usw.

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