« Baurecht  |

Außeragrarische Raumnutzung OÖ

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Juergen10
26.12.2020 0
0
Hallo,
ich bin neu im Forum, aber ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Kurz ein paar Fakten zu mir um die Ausgangslage besser zu verstehen:
 • Ich bin Landwirt
 • bewirtschafte gerade noch meine gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche selber, habe jedoch schon jahrelang kein Vieh mehr
 • deswegen steht bei mir schon lange am Hof sehr viel leer (kein Stall, etc. wird mehr gebraucht)

Nun denke ich über außeragrarische Raumnutzung nach und habe hier schon sehr viel daraüber gelesen, dennoch stellen sich mir noch ein paar Fragen.

Ich habe nun überlegt ob ich Wohneinheiten in meinem Vierkanter integriere (inklusive Bewirtschafter sind ja hier 4 Wohneinheiten möglich), allerdings möchte ich dann nicht direkt neben Fremden (Mietern) wohnen.

Da weder unmittelbar eine Übergabesituation vorliegt und aus diversen anderen Gründen ist das mit dem Auszugshaus schwierig, diese Idee verfolge ich auch nicht mehr weiter.
Deshalb habe ich nun überlegt, meine Maschinen und 3 Wohneinheiten im Vierkanter unterzubringen. Für mich würde ich dann gerne die Maschinenhalle, in Wohnraum umbauen, somit würde ich ein bisschen Abstand zu meinen Mietern haben.

Alles was ich bis jetzt dazu gelesen habe ist, folgendes:
 • Der Abbruch und der Neubau von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen ist nur an gleicher Stelle einmalig und im untergeordneten Umfang bezogen auf die Hofstelle zulässig (= weniger als die Hälfte).
 • Dies könnte ich erfüllen
 • Bei der Gemeinde bräuchte ich trotzdem eine Baubewilligung, weil ich den Verwendungszweck ändere oder?
Hat hier jemand schon ähnliches gemacht? Ich habe bereits einen Termin bei der Bauernkammer angefragt, jedoch möchte ich unabhängig davon mich selbst auch informieren um vielleicht hier auch wertvolle Tipps zu bekommen.

LG, Jürgen

 


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Lagerraum, weinkeller rein unterirdisch