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Aussenstiege undicht - Granit

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  •  0226678
8.8. - 21.8.2012
9 Antworten 9
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Ich hätte eine Frage bezüglich einer betonierten Aussenstiege vom Erdgeschoss ins Obergeschoss auf welche Granit verlegt wurde. Mein Problem ist nun das der Steinleger bevor der Granit verlegt wurde nichts abgedichtet hat und sich nun an der Unterseite der Stiege der Putz löst. Kann hierfür jemand verantwortlich gemacht werden? Gibt es von den Seiten des Steinlegers eine Hinweispflicht bez. einer Abdichtung? Es ist nun eine Streitfrage wer für den Schaden verantwortlich ist.
Danke für jede Hilfe.
Walter


2012/20120808164684.JPG

  •  joski
  •   Silber-Award
11.8.2012  (#1)
der Bauherr - Der Steinmetz hat nur den Untergrund zu prüfen. Für die Planung kann sich der Bauherr Anderer bedienen oder sie selbst durchführen.
Steinmetz hat auch keine Konzession zum Abdichten. Granit ist grundsätzlich nicht dicht.
Bin zwar kein Jurist, aber der Meinung der Schaden ist eindeutig zuordenbar.

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  •  0226678
11.8.2012  (#2)
Unwissender Bauherr - Ja gut, du sagst der Steinmetz hat nur den Untergrund zu prüfen. Ein Steinmetz müsste jedoch wissen das ein Granit undicht ist und der Untergrund somit ohne Abdichtung nicht geeignet ist. Für mich stellt sich die Frage: woher soll der Bauherr wissen das hier eine Abdichtung anzubringen ist wenn dies von keinem einzigen Professionisten vorgebracht würde.
Das kann ja nicht sein das vom Baumeister bis zum Steinleger keiner für eine richtige Ausführung zuständig ist sondern der unwissende Bauherr schuld ist.

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  •  humi
11.8.2012  (#3)
hast du mit der stiege einen baumeister beauftragt oder hast du diese selbst gemacht/geplant?

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  •  0226678
11.8.2012  (#4)
Mit der Stiege wurde ein Baumeister beauftragt. Dieser stellte die Betonstiege her und machte das abgemauerete Geländer. Dannach kam die Fassade + Abdeckstein am Geländer - dann der Stein am Boden. Fassade und Stein wurden aber selbst beauftragt und nicht vom Baumeister als Subunternehmer.

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  •  humi
11.8.2012  (#5)
was sagt der baumeister dazu warum er dich nicht aufgeklärt hat das du abdichten musst/sollst?

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  •  0226678
12.8.2012  (#6)
Der Baumeister wehrt sich gegen Anschuldigungen.
Der nachfolgende Arbeiter müsste mitteilen, dass das Gewerk vom Vorgägnger (sprich Baumeister selbst) nicht richtig abgeschlossen ist da die Abdichtung fehlt und dürfte keine Arbeiten fortsetzen.

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  •  joski
  •   Silber-Award
12.8.2012  (#7)
Einzelvergabe - bei der Auftragsvergabe an einzelne Firmen bleibt nur der Bauherr bzw. desser beauftragter Konsulent als Koordinator über.
Es hätte auch ein Schwarzdecker - einzel - beauftragt werden können.
Welcher Ausführende soll dies alles wissen, wenn keiner mit der Koordination (GU) beauftragt ist. Und gemeinsame Baubesprechungen aller am Bau beteiligten gibt es beim EFH selten.

PS: Abdichtungsarbeiten sind eigenständige Arbeiten, die nur vom Bmst, im Zuge seiner Gewerbeberechtigung, auch durchgeführt werden dürfen.

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  •  max099
  •   Bronze-Award
12.8.2012  (#8)

zitat..
PS: Abdichtungsarbeiten sind eigenständige Arbeiten, die nur vom Bmst, im Zuge seiner Gewerbeberechtigung, auch durchgeführt werden dürfen.


Sehe ich differenzierter. Auch der Fliesenleger dichtet im Dusch-/Wannenbereich ab. Daher hätte der Granitleger zumindest darauf hinweisen können, dass es unter Unständen zu Problemen mit der Feuchtigkeit kommen kann.
De facto bleibt es aber wieder mal am Bauherrn als Koordinator hängen... weil die lieben Handwerker nicht weiter denken müssen als bis zur nächsten Rechnung.

Deswegen sollte man sich als Bauherr auch unbedingt in die Materie einlesen. Auf die Professionisten ist da kein Verlass.

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  •  0226678
21.8.2012  (#9)
Neuigkeiten - Für alle die es interessiert - ich habe nun einen gerichtl. zert. Sachverständigen konsultiert. Es ist nun so das es vom Steinleger definitiv einer "schriftlichen" Hinweispflicht bedarf das keine Abdichtung vorhanden ist bzw. das vorgehende Gewerk noch nicht fertig ausgeführt ist und es dadurch zu Schäden (Wassereintritt) kommen kann.

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