« Offtopic  |

Ausgeschiedenes Inventar staatsnaher Betriebe

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  DeletedUser002
  •   Silber-Award
22.5.2018
5 Antworten | 5 Autoren 5
5
Vielleicht mag es mir jemand erklären, ich verstehe hier die Rechtsgrundlage nicht:

Angeblich (?) dürfen nicht mehr benötigte Produktionsmittel (Büroinventar, Maschinen, Laboreinrichtungen, usw.) aus staatlichen/staatsnahen Betrieben (ÖBB, AMS, ORF, Bildungseinrichtungen,...) nicht verkauft werden sondern müssen lt. Gesetz einer Verschrottung unterzogen werden.

Mit eigenen Ohren habe ich dies von AMS- und ORF- Mitarbeitern gehört, welche mir diese Verschrottungen bestätigt haben. 
Zitat: "Das MUSS verschrottet werden" 
(Anmerkung: die ausgemusterten ORF-Kraftfahrzeuge werden versteigert)

Wieso darf man diese Teile nicht zu einem karitativen Zweck ("Licht ins Dunkel" o.ä.) auf öffentlichen Plattformen zum Verkauf anbieten?
Da murmelt jeder dafür Verantwortliche irgendetwas von einem Gesetzestext in seinen Bart, dass der öffentliche Verkauf verboten sei.
Was kann das für eine Grundlage haben, die Teile wurden doch durch Steuergelder finanziert?
 
Ich habe zu diesem Thema ein bissi recherchiert und habe den Eindruck bekommen, dass einiges Inventar irgendwie "unter der Hand" und somit nicht öffentlich verkauft wurde.

Typisch Österreich?

  •  Baumau
  •   Silber-Award
22.5.2018  (#1)
Kann so nicht ganz stimmen. Von der ÖBB weiß ich, dass die Notebooks bzw. IT-Ausrüstung verkauft werden. Wenn ich mich recht erinnere, war das Unternehmen/der Verrein sogar gemeinnützig.

1
  •  coisarica
  •   Gold-Award
22.5.2018  (#2)
dahinter steht wohl der grundsatz, dass die schrottreife bedingung für neuanschaffungen ist.
würde man inventar verkaufen, könnte bei neuanschaffungen der eindruck entstehnen, dass man diese vielleicht doch (noch) nicht unbedingt brauche.

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo coisarica, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  chrismo
22.5.2018  (#3)

zitat..
DeletedUser002 schrieb: werden sondern müssen lt. Gesetz einer Verschrottung unterzogen werden.

Mit eigenen Ohren habe ich dies von AMS- und ORF- Mitarbeitern gehört, welche mir diese Verschrottungen bestätigt haben.


Also ich kenne es auch so von einem staatsnahen Betrieb, bei dem ich früher mal beschäftigt war. Praktisch hat die Verschrottung dort oft so ausgesehen, dass die Gebäudeverwaltung die Mitarbeiter vorab informiert hat, was/wann verschrottet wird und man konnte dann Sachen (altes Mobiliar, PCs) direkt vorm Container abholen, bevor sie tatsächlich entsorgt wurden.

Was bei Bildungs/Forschungseinrichtungen oft dazukommt ist, dass viele Sachen aus Drittmittel finanziert wurden. Es kann auch Jahre nach der Anschaffung eine Prüfung kommen und dann muss man entweder die Sache, oder einen entsprechenden Verschrottungsnachweis zeigen. In einigen Förderrichtlinien ist ein Weiterverkauf verboten, oder man müsste den Erlös (auch wenn er noch so klein ist) anteilsmäßig wieder zurückzahlen. Und der ganze Verwaltungsaufwand dafür ist weit größer als es zu verschrotten.

1


  •  BK1982
  •   Gold-Award
22.5.2018  (#4)
Wir hatten von unserem Elektriker ca. 3 Jahre lang seine Hilti ausgeborgt emoji..... Er hatte ein Zweitgerät und hats nicht vermisst. Irgendwann wollte ers zurück haben, weils ein Leihgerät für seine Firma war und er sie zurück geben musste. Die Hilti war wie neu und wir wollten sie dann rauskaufen. Wurde abgelehnt, da sie für die Finanz verschrottet werden musste..... Verrückte Welt..... 

1
  •  utes
  •   Gold-Award
22.5.2018  (#5)
bei uns wurden vor der "Ausgliederung" nicht mehr benötigte laborausrüstungen an schulen verschenkt, nicht mehr benötigtes Mobiliar unter den MA "versteigert", Laptops und Computer abverkauft.

es gibt immer noch den sogenannten Sachgüteraustausch 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007107&ShowPrintPreview=True

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Kaffeebohnen